Wenn die Schweizer Steuerverwaltung Namen möglicher Steuerhinterzieher ins Internet stellt, verabschiedet sie sich von rechtsstaatlichen Tugenden.

Steuerhinterziehung ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die Härte des Gesetzes bekommt gerade Uli Hoeneß zu spüren, der seine Haftstrafe absitzen muss. Der Verurteilung des früheren Bayern-Bosses ist allerdings ein ordentliches Ermittlungs- und Gerichtsverfahren vorausgegangen.

Wenn die Schweizer Steuerverwaltung nun Namen möglicher Steuerhinterzieher ins Internet stellt, verabschiedet sie sich von diesen rechtsstaatlichen Tugenden. Es mag ja bequem und populär sein, vermeintliche Sünder öffentlich an den Pranger stellen. Dabei übersehen die sonst so korrekten Eidgenossen allerdings, dass auch für Steuerhinterzieher zunächst einmal die Unschuldsvermutung und das Steuergeheimnis gelten.

Wo soll das hinführen, wenn Behörden künftig Namen von Verdächtigen kurzerhand im Netz veröffentlichen, nur weil sie überlastet sind und die Adressen nicht finden?!