In der EU-Flüchtlingspolitik sind Handlungsnot und Handlungsfähigkeit in ein gefährliches Missverhältnis geraten. Sinnfälliger Ausdruck ist ein Sondergipfel reich an Bekenntnissen – und arm an Beschlüssen. All die wohlmeinenden Vorschläge müssen nun umgesetzt werden.
Doch überall türmen sich gigantische Schwierigkeiten auf.
Beispiel eins: Zerstörung der vor Anker liegenden Schleuser-Boote. Dazu bräuchte es ein Mandat des UN-Sicherheitsrats. Das aber ist wegen des Zerwürfnisses mit der Vetomacht Russland illusorisch.
Beispiel zwei: Verteilung der Flüchtlinge nach fairen Prinzipien auf die EU-Staaten. Doch was ist, wenn die Betroffenen die Bewegungsfreiheit in der EU nutzen, um woanders hinzuziehen?
Beispiel drei: Legale Zuwanderung, um der illegalen den Boden zu entziehen. Wie aber verhindert man, dass die Abgewiesenen es dann auf dem irregulären Weg versuchen?
Kein allumfassender Masterplan
Zu lindern sind die Folgen trotzdem, die Bereitstellung zusätzlicher Mittel vorausgesetzt. Mehr tun kann die EU bei der Seenotrettung, beim Kampf gegen die Schlepper, bei der Hilfe für die taumelnden Staaten in Nordafrika.
Ein allumfassender Masterplan ist von ihr nicht zu verlangen. Wohl aber, dass sie sich nicht hinter angeblichen Unmöglichkeiten versteckt – sondern ihre beträchtlichen Möglichkeiten mobilisiert.