Der BGH hat mit einem Urteil Bewertungsportalen den Rücken gestärkt. Enthalten schlechte Bewertungen unwahre Behauptungen, haften Portale nur bedingt.

Selten haben Verbraucher so viel Macht: Mit der Möglichkeit, auf Bewertungsportalen im Internet die Benotung des Hotelzimmers zu hinterlassen, erhalten Gäste eine starke Stimme. Hemmungslos wird dort gemeckert oder überschwänglich gelobt.

Oder getrickst: Auf den Seiten finden sich auch gefälschte Texte von Autoren, die gegen Bezahlung einen Betrieb anpreisen oder unliebsame Mitbewerber diskreditieren. Hoteliers fürchten um Ruf und um Einnahmen, denn Studien zeigen, dass sich Internetnutzer von den Aussagen leiten lassen und entsprechend ihre Wahl treffen.

Der Bundesgerichtshof hat nun mit seinem Urteil Betreibern von Bewertungsportalen den Rücken gestärkt. Enthalten schlechte Bewertungen unwahre Behauptungen, haften Portale nur bedingt. Über die Verlässlichkeit von Benotungen sagt dieses Urteil nichts aus. Das sollte wissen, wer Hotelbewertungen für bare Münze nimmt.