Café-Betreiber, die für Gäste WLAN anbieten, bekommen mehr Sicherheit. Offen bleibt die Rolle von Privatleuten, die daheim ihr Netz für Dritte öffnen.

Nur die wenigsten Café- und Restaurant-Betreiber haben sich das bislang getraut: ein eigenes Drahtlos-Netzwerk für die Gäste einzurichten, in das man sich ohne viel Aufhebens einloggen kann. Die Angst war einfach zu groß vor Kunden, die Dinge herunterladen, die beispielsweise gegen das Urheberrecht verstoßen.

Rechtlich irgendwo zwischen Netzbetreiber und Privatperson angesiedelt, bewegten sich die Wirte in einer Grauzone – und waren vor Gericht in Gottes Hand. Die Novelle des Gesetzes soll jetzt für Rechtssicherheit sorgen – und die Betreiber vor den Ansprüchen Dritter schützen. Das gilt ab sofort für gewerbliche WLAN-Anbieter.

Offen bleibt die Rolle von Privatleuten, die zu Hause ihr Netz für Dritte öffnen. Nimmt man das Regelwerk ernst, sind sie künftig verpflichtet, ein Gästebuch zu führen, um bei Verstößen Schuldige benennen zu können. Die Ungleichbehandlung Gewerblicher und Privater ist ein Unding. Entweder man bleibt bei der „Störerhaftung“, wonach alle Betreiber in der Pflicht sind, oder man schafft sie komplett ab. Zweierlei Maß kann auch nicht im Interesse der Bundesregierung und ihrer hehren Breitband-Ausbauziele sein.