Es wäre ein Leichtes, dieses bundesweite Verbot der "Satudarah"-Rocker zu belächeln, seine Wirksamkeit in Frage zu stellen. Man müsste nur an die vielen Verbote von einzelnen lokalen Rocker-Clubs erinnern.

An jenes von 2001 für die Hells Angels in Düsseldorf, an das der Aachener Bandidos oder der Kölner Hells Angels von 2012. Die sind zwar geächtet, aber dennoch existent. Und so auch die Probleme mit ihnen, mit ihrer Organisierten Kriminalität, mit ihrer Brutalität. Ob verboten oder nicht.

Doch der Druck auf die Rocker nimmt zu. Nicht nur dadurch, dass Satudarah nun als illegal, als rechtswidrig erklärt wurde.

Eben erst hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Rockern grundsätzlich der Waffenbesitz verboten werden darf. Und in Duisburg folgt ein Rocker-Prozess dem nächsten.

Das sind die Waffen, die ein Rechtsstaat nutzen muss.