Oberhausen. . Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied zwar, dass Eltern für Musik-Downloads ihrer Kinder nicht pauschal haften. Aber wer illegal Musik herunterlädt, der verstößt gegen das Recht. Zeus-Reporter Bjarne Wagener erklärt, worauf Eltern ihre Kinder in Punkto Tauschbörsen hinweisen sollten.

Internetseiten beziehungsweise Apps zum Musik-Download sind in der Regel kostenpflichtig oder illegal. Erlaubt ist der freie Download von Titeln, die ausdrücklich kostenlos zu Werbezwecken im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Eine Regel bei der Suche nach kostenloser Musik ist: „Finger weg von Tauschbörsen.“ Viele Jugendliche downloaden und tauschen unbewusst urheberrechtlich geschützte Songs oder Filme, deswegen sollten Eltern ihre Kinder so früh wie möglich über die Gefahren aufklären.

Aktuell hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschlossen, dass, wenn Kinder ausreichend über Internettauschbörsen belehrt wurden, Eltern nicht für das Vergehen ihrer Kinder haften müssen. Dies ist aber kein Freibrief, sich ohne Erlaubnis Musik herunterzuladen.

Bjarne Wagener, Klasse 8c,Elsa-Brändström-Gymnasium, Oberhausen