Meschede. . Seit 2011 ist der Modellversuch Gesetz: In ganz Deutschland können Teenager den Führerschein ab 17 machen. Ob das eine gute Idee ist? Die Zeus-Reporter René und Constantin sprachen mit einem Fahrlehrer und recherchierten in der Unfallstatistik.

Nach insgesamt 1260 Minuten Theorieunterricht sitzt Sonja heute, kurz vor ihrem 17. Geburtstag, hinterm Lenkrad, um ihre Fahrprüfung abzulegen. Sie startet den Motor, ihre Nervosität steigt. Die Hände fangen leicht an zu zittern. „Jetzt bloß nichts falsch machen!“ denkt sie. Wenn Sonja besteht, darf sie schon im Alter von 17 Jahren begleitet Auto fahren und Fahrpraxis sammeln. Doch nur wenige Minuten später ist ihr erster Versuch schon vorbei. Die Fahranfängerin nimmt einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt, ihr Fahrlehrer muss eingreifen und bremsen.

Seit 2005 dürfen Jugendliche in NRW schon sechs Monate vor dem 17. Geburtstag anfangen, den theoretischen Teil ihrer Fahrerlaubnis abzulegen. Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag folgt die praktische Prüfung. Dies war zuvor nur in Niedersachen möglich, wo der so genannte Modellversuch 2004 eingeführt wurde. Seit dem 1. Januar 2008 nehmen alle deutschen Bundesländer am Modellversuch teil. Seit 2011 ist das „begleitete Fahren“ fest im Straßenverkehrsgesetz verankert.

Begleitperson muss nüchtern sein

Beim so genannten Führerschein mit 17 gibt es einige besondere Regeln, die zu beachten sind: „Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer das ist, wird bereits bei Erteilung der Prüfbescheinigung festgelegt“, erklärt Frank Kampmann, Besitzer von „Franks Fahrschule“ in Meschede. „Ein spontanes Begleiten durch irgendeinen Dritten ist nicht möglich“, betont der Fahrlehrer.

Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Auch darf die Begleitperson nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben und nicht unter der Wirkung von Betäubungsmitteln stehen. Die Fahrerlaubnis gilt für die 17-Jährigen nur in Deutschland. Sobald man aber nach dem 18. Geburtstag den „richtigen“ Führerschein besitzt, darf man auch im EU-Ausland Auto fahren.

Mehr Übung und Sicherheit

Erfahrungen zeigen, dass Jugendliche, die ihren Führerschein schon mit 17 machen, durchschnittlich mehr Fahrstunden benötigen. Nach der Prüfung fahren sie jedoch mindestens genau so sicher. Das ursprüngliche Ziel wurde erreicht: Durch das erste Jahr mit einer Begleitperson erlangen die jungen Fahrer mehr Übung und Sicherheit.

Fahrlehrer Kampmanns Meinung zum begleiteten Fahren hat sich gewandelt: „Natürlich war ich zunächst skeptisch. Noch ein Jahr früher dürfen die Jugendlichen jetzt hinters Steuer. Aber mittlerweile finde ich die Idee gut. Früher waren 18-jährige Fahranfänger sofort auf sich allein gestellt. Keiner war mehr da, der ihnen in komplizierten Situationen helfen konnte. Das ist durch das begleitete Fahren nun natürlich anders.“

Weniger Unfälle

Auch die Verkehrsstatistik spricht fürs begleitete Fahren: Die Zahl der tödlichen Unfälle von Fahrern zwischen 18 und 24 Jahren ist von 1076 Unfällen im Jahr 2005 auf 690 Unfälle 2010 zurückgegangen.

„Einen preislichen Unterschied zwischen dem Führerschein mit 17 und dem mit 18 gibt es eigentlich nicht“, sagt Frank Kampmann. „Fahrstunden und Prüfungen kosten das Gleiche. Nur muss man beim Führerschein mit 17 pro Begleitperson einmalig 8,30 Euro zahlen und für die Fahrerlaubnis noch einmal 7,30 Euro.“

Die 17-jährige Sonja will das begleitete Jahr noch komplett nutzen und legt sich richtig ins Zeug, um den zweiten Versuch zu bestehen. Nach zwei weiteren Fahrstunden darf sie die Prüfung wiederholen. Diesmal möchte sie alles richtig machen.

René Langer, Constantin Feldhaus, Klasse 9b, Gymnasium der Benediktiner, Meschede