Schwelm. .
Google hat mit der Funktion „Street View“ nicht nur eine neue Informationsquelle, sondern auch eine Menge Diskussionsstoff hervorgebracht. Zeus-Reporter Clemes ist der Sache auf den Grund gegangen.
Google Street View ist eine Funktion des Internetunternehmens Google, in der man sich Orte als 360-Grad-Panoramabilder anschauen kann. Dies ist natürlich hilfreich um beispielsweise Ausflugsziele oder Urlaubsorte schon vor Antritt der Reise, kennenzulernen.
Diese Tatsache wirft allerdings auch einige Probleme auf. Um diese 360-Grad-Bilder zu erstellen, fahren Google-Mitarbeiter mit Kamera bestückten Wagen durch die Straßen. Dabei lässt es sich nicht verhindern, dass ebenfalls vorbeigehende Passanten oder vorbeifahrende Autos von den hochauflösenden Kameras erfasst werden.
Diese aufgenommen Personen oder Autokennzeichen werden von Google wegen der Privatsphäre unkenntlich gemacht. Trotzdem gibt es zahlreiche Beschwerden.
Erhöhte Einbruchsgefahr befürchtet
Einige Deutsche befürchten eine erhöhte Einbruchsgefahr, da die Häuser vorher kinderleicht und ganz bequem am Computer ausspioniert werden können. Zudem wird die Klage laut, dass die Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung durch Google gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt.
„Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst werden, so überwiegen gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen“, erklärt das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Es wird ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen. Hierdurch erhält der Betrachter eine optische Vorstellung über die Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeit auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeit und vieles mehr.“
Das Unternehmen Google jedoch sei im ständigem Dialog mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Bereits im Juni 2009 verpflichtete es sich, die letzten verbleibenden datenschutzrechtlichen Forderungen zu erfüllen.
Clemens Kramm, Klasse 8c, Märkisches Gymnasium Schwelm