Dortmund. . Jugendliche sind gern auf dem neuesten Stand, wenn es um aktuelle Musik geht. Deshalb greifen manche von ihnen auf illegale Tauschportale zurück. Wer erwischt wird, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Inzwischen ist allgemein bekannt, das man beim illegalen Download im Netz mit Bußgeldern rechnen muss, da es sich um Urheberrechtsverletzungen handelt. Dazu gehört auch der Download von Musik, Filmen, Spielen und Büchern.

Der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ stimmt aber nicht immer, wenn die Eltern ihre Kinder ausreichend über das Thema „Illegale Downloads“ informiert haben und die Kinder den Gefahren bewusst sind.

Dies zeigt das Beispiel eines 13-jährigen Jungen, der ausreichend über das illegale Downloaden und das Verbreiten von Musik aufgeklärt wurde. Er hatte mehr als 1 000 Audiodateien illegal aus dem Netz heruntergeladen und verbreitet.

Zunächst wurden die Eltern verurteilt und sollten ein Bußgeld in Höhe von 3 000 Euro zahlen. Doch die Eltern wehrten sich. Daraufhin bekamen sie Recht, mit der Begründung, dass sie ihren Sohn zuvor ausreichend informiert hatten. Dadurch wurde die Schuld auf den Jungen übertragen, aber weil er minderjährig war, konnte er nicht verklagt werden. Auch in den USA gab es solche Vorfälle. Einem 16-jährigen Jungen wurde vorgeworfen, 30 Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen und verteilt zu haben. Das amerikanische Gericht verurteilte ihn zu einer Höchststrafe von 675 000 Dollar, ungefähr 538 000 Euro.

Es ist zwar bekannt, dass diese Downloads illegal sind, aber viele Jugendliche finden das unfair. Alle möchten gerne Musik hören und immer auf dem neuesten Stand sein. Leider können es sich viele Jugendliche nicht leisten, immer wieder neue Lieder zu kaufen, da sie nicht so viel Geld haben. Deshalb ist es einerseits unfair, aber auch aus Sicht der Plattenfirmen verständlich, denn die wollen mit ihren Songs Geld verdienen.

Ante Ivancic, Felix Kock, Timo Schwendtner.
Klasse 8e

Geschw.-Scholl-Gesamtschule

Dortmund