Bottrop. . Eine 27-jährige Frau im Sudan soll wegen angeblicher „Gotteslästerung“ und ihres christlichen Glaubens hingerichtet werden. Ein Richter verurteilte sie zum Tod, sofern sie nicht zum Islam zurückkehre. Die Zeus-Reporter Tugce Katanalp und Claire Josten haben einen Kommentar dazu geschrieben.

Ich finde die 27-jährige Frau aus dem Sudan soll wegen ihrer Religion Christentum nicht umgebracht werden.

Sicherlich ist Gotteslästerung nichts Gutes, aber auch kein Grund um umgebracht zu werden. Jeder kann für sich selbst entscheiden wie er mit seiner Religion umgeht. Meiner Meinung nach sollte sie nicht zum Islam gezwungen werden da jeder seine eigene Freiheit hat.

Gerichtsverhandlung sollte es klären

Es ist unverschämt jemandem zur Religion zu zwingen und ihm zu drohen, ihn umzubringen wenn er nicht glaube was ihm vorgeschrieben wird.

Außerdem ist noch nicht klar, ob dies wirklich zur Gotteslästerung zählt. Man sollte dies durch eine Gerichtsverhandlung klären, doch niemals durch direkte Todesstrafe. Einerseits ist der Tod die Erfüllung des Lebens, andererseits sollte man leben und leben lassen.

Alles in allem ist die Todesstrafe für einen Grund wie diesen selbstverständlich unmöglich. Schließlich gilt grundsätzlich im Islam selbst, dass man nicht töten darf, da dies eine große Sünde ist.

Das islamische Recht lässt die Todesstrafe als eine unter mehreren Strafmöglichkeiten zu. Aber es besteht keine Einigkeit darüber, wann und ob die Todesstrafe anzuwenden ist.

Die Anwendung der Todesstrafe ist vermutlich nicht zugleich mit einer Verurteilung durch den Islam verbunden und so stellt sich für Moslems die Frage, wann und ob diese sie anwenden dürfen. Heutzutage sollte die Todesstrafe meiner Meinung nach nicht mehr nutzen.

Zeus-Reporter Tugce Katanalp und Claire Josten, 8c, Heinrich-Heine-Gymnasium Bottrop