Witten. Bei der Kontrolle von Gaststätten, Shishabars und Trinkhallen sind die Fahnder in Witten fündig geworden. Diese Verstöße wurden festgestellt.

Eine positive Bilanz ziehen Polizei, Zoll, Stadt und weitere beteiligte Behörden nach Gewerbekontrollen in Witten. Unangemeldeten Besuch bekamen vier Gaststättenbetriebe und zwei Spielhallen. In mindestens 14 Fällen wurden Gesetzesverstöße festgestellt.

Die Fahnder kommen, wenn es dunkel ist, und sie rücken nicht alleine an. Begleitet von starken Polizeikräften hat es eine Razzia in einem Shisha-Café, zwei Trinkhallen und einer Gaststätte gegeben. Überprüft wurde unter anderen, ob der Glücksspielvertrag eingehalten wird, das Nichtraucherschutz- und das Jugendschutzgesetz, die Gewerbeordnung und Spielverordnung.

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Federführend war das Wittener Ordnungsamt. Beteiligt waren auch die Bauordnung, die Finanzkontrolleure des Zolls in Sachen Schwarzarbeit, die Steuerfahndung NRW, die Bezirksregierung Arnsberg und das Veterinäramt des EN-Kreises.

Keine Prüfplaketten an Geldspielgeräten in Witten

Der Zoll hat zum Beispiel im Lagerraum einer Trinkhalle 540 Packungen unversteuerten Tabakwaren beschlagnahmt. In den Spielhallen war es Gästen möglich, an mehreren Geldspielgeräten gleichzeitig zu spielen, obwohl dies nur an einem erlaubt ist. An einigen Geräten fehlten nach Angaben der Behörden auch Prüfplaketten, weshalb sie sofort stillgelegt und versiegelt wurden. Die Steuerfahnder lasen mehrere Geldspielgeräte aus, müssen ihre Ergebnisse aber noch auswerten. Das Veterinäramt leitete ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Hier besteht der Verdacht, dass gegen das Lebensmittelrecht verstoßen wurde. Der Zoll überprüft nachträglich noch mögliche Mindestlohn- und Arbeitsrechtsverstöße. Die Bezirksregierung prüft noch, ob gegen den Arbeitsschutz verstoßen wurde. Das Bauordnungsamt erzielte ebenfalls einige „Treffer“.

Wittener Bauordnungsamt entdeckt nicht genehmigten Raum

So wurde bei einem Gaststättenbetrieb die Terrasse gewerblich genutzt, obwohl dies aufgrund baurechtlicher Vorgaben gar nicht erlaubt war. In einem anderen Betrieb wurde ein nicht genehmigter Raum entdeckt. Nicht zum ersten Mal mussten die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes auch einen verschlossenen Notausgang feststellen. „Ein Verstoß, der zum Beispiel bei einem Brand Leben kosten kann“, so die Kontrolleure.

Sie sehen sich darin bestätigt, dass solche Razzien erforderlich sind, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Das Ordnungsamt war ebenfalls zufrieden und lobt nicht zuletzt die gute Kooperation aller Beteiligten. Die Aktion hatte Freitagabend (15.11.) um 20 Uhr begonnen und wurde um zwei Uhr morgens beendet, wie erst jetzt bekannt wurde.

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