Witten. Ein Gärtner aus Witten landet nach einer Anzeige seines Bruders vor Gericht - die Familie ist gespalten. Was passierte am Selbstpflückerfeld?

Ein Gärtner aus Witten behält eine strafrechtlich „weiße Weste“: Auch nach einem Berufungsprozess am Bochumer Landgericht bleibt es bei einem Freispruch vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Angezeigt worden war der 32-Jährige von seinem jüngeren Bruder.

Vor der 14. Strafkammer ging es um die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch des Amtsgerichts Witten vom 20. Juni. Schon die erste Instanz hatte sich außerstande gesehen, auf die belastenden Zeugenaussagen des Bruders des Gärtners und seiner Partnerin eine Verurteilung zu stützen.

Wittener soll ohne Führerschein gefahren sein

Im Kern war es um drei angeblich beobachtete Lkw-Fahrten des führerscheinlosen Gärtners gegangen. Weil die Staatsanwaltschaft zumindest eine Verurteilung im zeitlich letzten Fall an einem Selbstpflückerfeld in Stockum für nachgewiesen hielt, musste dieser Fall jetzt noch einmal neu verhandelt werden

Der angeklagte Gärtner schwieg zu den Vorwürfen. Seine Familie rückte vor Gericht ganz eng an seine Seite. Der Vater will seinen Sohn am fraglichen Tag mit dem Firmen-Lkw nicht nur zu Gartenarbeiten an den Rand des Stockumer Hofs hingefahren, sondern ihn auch wieder abgeholt haben. Unterstützung für den Angeklagten gab es von der Mutter, die alles andere als gut über ihren anderen Sohn, den Anzeigenerstatter, sprach. Das Verhältnis zu dem 31-Jährigen sei seit Jahren tief zerrüttet. Die Strafanzeige sei eine Intrige aus Rache oder Eifersucht.

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Der jüngere Bruder indes hielt an seinen Vorwürfen vor Gericht fest. Er habe damals auf dem Hof mit dem Selbstpflückfeld gearbeitet und zufällig beobachtet, wie sein älterer Bruder in den Firmen-Lkw gestiegen und vom Platz gefahren sei. Er habe dann auch sofort die Polizei angerufen und Anzeige erstattet.

Gericht bestätigt Freispruch

Mit seinen Eltern und der Familie habe er seit acht Jahren nichts mehr zu tun. „Mit denen bin ich fertig“, sagte der 31-Jährige. Im Grunde sei ihm völlig egal, was sein Bruder mache. Nur beim Autofahren ohne Führerschein kenne er kein Pardon. Das habe er sich nach einem durch ihn selbst ohne Fahrerlaubnis verursachten Verkehrsunfall geschworen. Auf die Frage, was er dazu sage, dass sein Vater damals am Pflückhof den Firmen-Lkw gefahren haben will, sagte der Zeuge: „Das sagt der doch immer.“ Auch die Partnerin des Bruders erinnerte sich vor Gericht, damals auf dem Bauernhof gewesen und genau beobachtet zu haben, wie ihr „Schwager“ sogar erst noch vor seinen eigenen Lkw uriniert habe – dann eingestiegen und weggefahren sei.

Wer lügt, wer sagt die Wahrheit? Das Berufungsgericht musste über diese Frage am Ende gar nicht mehr entscheiden, weil die Staatsanwaltschaft schlussendlich ihre Berufung gegen den Freispruch doch noch zurückzog, so dass dieser nun rechtskräftig ist. Es gebe dann doch gewisse Unklarheiten und Bedenken, vor allem aber habe man es „mit keinen neutralen Zeugen“ zu tun gehabt, hieß es zur Begründung.

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