Witten. Lars König hat die Wittener Linksfraktion in der letzten Ratssitzung öffentlich um Entschuldigung gebeten. Die hatte ihn verklagt.

Wittens Bürgermeister Lars König hat sich nach einer Klage der Linkspartei vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg nun in aller Öffentlichkeit bei der Ratsfraktion entschuldigt. Was war passiert?

Im Februar 2022 hatte der Bürgermeister in einer Ratssitzung nicht über einen Antrag der Linken auf Unterbrechung der Sitzung abstimmen lassen. Den Antrag hatte die Linke um Fraktionschefin Ulla Weiß gestellt, weil zeitgleich zum Rat eine Demonstration des Bündnisses „Witten gegen Rechts“ stattfand.

Demonstration nach Morddrohungen gegen Wittener Lokalpolitiker

Die Demo richtete sich zum einen gegen parallel stattfindende „Montagsspaziergänge“. Andererseits war sie ein Ausdruck der Solidarität mit Mitgliedern des Wittener Stadtrats, die zuvor Morddrohungen erhalten hatten. Durch die Unterbrechung sollten die Ratsmitglieder die Möglichkeit erhalten, sich an dieser Demonstration zu beteiligen.

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Doch König folgte nicht dem Vorschlag, die Sitzung deshalb zu unterbrechen beziehungsweise darüber abstimmen zu lassen. Die Linke sah und sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte und eine unzulässige Kompetenzüberschreitung. „Die Sitzungsführung obliegt dem Bürgermeister. Darüber kann der Rat aus unserer Sicht gar nicht entscheiden“, äußerste sich die Stadt damals zu den Vorwürfen. Und lag daneben.

Richter bestätigen Sicht der Wittener Linken

Die Richter bestätigten jetzt die Linken in ihrer Auffassung, dass König über den Geschäftsordnungsantrag hätte abstimmen lassen müssen. „Der Rat kann über jeden Antrag abstimmen, egal ob der Inhalt etwas mit der Tagesordnung zu tun hat oder nicht“, sagte König nun in der aktuellen Ratssitzung am Montagabend.

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„Ich entschuldige mich für meine damalige fehlerhafte Rechtsauffassung“, fügte das Stadtoberhaupt hinzu. „Wir haben unser Ziel erreicht“, freut sich Linken-Chefin Weiß. In erster Linie habe man verhindern wollen, dass sich die Situation wiederhole, „dass ein Antrag einfach abgebügelt“ werde.

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