Witten. Ein Wittener tarnt sich in Erotikforen als Frau und erpresst von liebeshungrigen Usern „Schweige-Gutscheine“. Vor Gericht ist er chancenlos.

Seine Decknamen waren Aileen, Hannah oder „Lara Lust“ – seine Opfer waren auf der Suche nach Cyber-Sex. Nach einer erneuten Betrugs- und Erpressungs-Serie zulasten von Erotik-Usern im Internet muss ein Mann aus Witten jetzt wohl für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. Der 25-Jährige scheiterte mit seiner Berufung am Bochumer Landgericht.

Obwohl seit 2021 durch das Amtsgericht in Witten wegen exakt dergleichen Masche vorbestraft, hatte der Sex-Erpresser einfach weitergemacht. Und erneut mindestens vier User in Erotikforen erst nach Strich und Faden betrogen und sodann auch noch eiskalt erpresst. „Was Sie gemacht haben, ist auf gut Deutsch gesagt eine Riesensauerei“, sagte Berufungsrichterin Christine Katzer in Richtung des Angeklagten.

Erotik-User glaubten, mit einer Dame zu chatten - dabei war es der Wittener Erpresser

Die Masche des Witteners war perfide darauf ausgelegt, dass mit Blick auf die pikanten Vorwürfe keines der Opfer sich trauen werde, eine Strafanzeige zu erstatten. Auf verschiedenen Erotikplattformen im Internet hatte der 25-Jährige auch 2022 und 2023 unter den weiblichen Pseudonymen Aileen, Celine, Hannah und Lara Lust Inserate geschaltet und Dienstleistungen im Wege von Cyber-Sex angeboten.

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In den Anbahnungsgesprächen via Whatsapp wurden die Opfer vorab von dem Wittener zur Bezahlung des Sex-Lohns überredet. „In dem Glauben, mit einer Dame zu chatten“, so hieß es vor Gericht, überließen die männlichen User dem Angeklagten die zuvor verlangten 25-Euro-Gutscheincodes für den Onlineversandhändler Amazon.

Erotik-User glaubten, mit einer Dame zu chatten - dabei war es der Wittener Erpresser

Auf die erwartungsgemäß schnell folgenden Beschwerden der User, den Kontakt trotz Bezahlung ohne den vereinbarten Cyber-Sex einfach abreißen zu lassen, legte der 25-Jährige mit gemeinen Erpressungen nach. Er drohte den Chatpartnern an, sie als Sex-Täter zu brandmarken und durch Veröffentlichung ihrer Rufnummern oder E-Mail-Adressen in einschlägigen Foren an den Pranger zur stellen, wenn sie ihm nicht weitere Paysafe-Bezahlkarten beziehungsweise Amazon-Gutscheincodes übersenden. Unter diesem Druck überließen tatsächlich mehrere Opfer dem Wittener weitere geforderte Karten im Gesamtwert von mehreren Hundert Euro.

Einem Hotelkoch, mit dem der 25-Jährige als falsche Hannah gechattet hatte, drohte er neben der Veröffentlichung der Handynummer zudem an, dass er bei dessen Arbeitgeber, einem Luxushotel, anrufen werde und dort berichten werde, dass der Koch sexuelles Interesse an Kindern habe.

Erpresser gibt auf und zieht Berufung zurück

Im Anschluss an den dringenden Rat der 15. Berufungskammer zu einer sofortigen Rücknahme der Berufung („Die Beweislage ist erdrückend“) gaben der 25-Jährige und seine Verteidigerin ihre Hoffnungen auf eine mildere Strafe auf.

Das erstinstanzliche Betrugs- und Erpressungsurteil des Amtsgerichts Witten vom 20. März 2024 – drei Jahre und fünf Monate Haft - ist damit rechtskräftig und muss verbüßt werden. Hinzukommen dürften die 20 Monate Haft aus dem 2021er-Urteil, die ursprünglich noch zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Insgesamt stehen dem Sex-Erpresser somit fünf Jahre und ein Monat Gefängnis bevor.

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