Witten. Ab 2025 müssen Hausbesitzer und Mieter mit einem Anstieg der Grundsteuer rechnen. Dabei ist sie in Witten jetzt schon rekordverdächtig hoch.
Die Grundsteuerreform im kommenden Jahr wirft ihren Schatten voraus. Nun hat die NRW-Finanzverwaltung die „fiktiven aufkommensneutralen Hebesätze“ für alle Kommunen bekanntgegeben. Das soll den Städten helfen, nach der Reform die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer zu erzielen wie bisher. In Witten würde danach der Sprung auf über 1000 Prozentpunkte drohen.
Vier Werte sind für jede Stadt wichtig: der aufkommensneutrale einheitliche Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Witten: 741 Prozentpunkte), der einheitliche aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B (1291 Prozentpunkte) sowie die „differenzierten zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze“ für Wohn- (1105 Prozentpunkte) und Nichtwohngrundstücke (1855 Prozentpunkte) - für den Fall, dass die Kommune von dieser in NRW auf den Weg gebrachten Option Gebrauch macht.
Grundsteuer in Witten: Kämmerer zweifel an Verfassung
Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Grundsteuer B entscheidend. Dazu zählen Einfamilien- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum. Witten würde also sowohl bei dem differenzierten als auch beim einheitlichen Hebesatz auf über 1000 Prozentpunkte steigen. Mit einem Hebesatz von aktuell 910 Prozent spielt Witten bei der Grundsteuer bundesweit ohnehin schon ganz oben mit. Das Land weist jedoch darauf hin, dass diese Werte erst einmal eine Option beziehungsweise Empfehlung für die Städte sind. Da es sich um eine kommunale Steuer handelt, kann jede Stadt selbst entscheiden, ob sie diese Variante wählt.
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Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Differenzierung sind noch nicht wirklich klar. „Ich habe Zweifel an der Verfassung“, sagte Wittens Kämmerer Matthias Kleinschmidt bereits in der letzten Ratssitzung, noch bevor die Werte überhaupt veröffentlicht wurden. „Das Land steht hier massiv in der Pflicht, das Ganze zu begründen. Ich würde vor den differenzierten Hebesätzen warnen.“
Denn die Reform der Grundsteuer birgt Sprengstoff in sich. Zum einen müssen sich Hauseigentümer und Mieter darauf einstellen, stärker zur Kasse gebeten zu werden. Zum anderen wächst der Widerstand in den Kommunen, sich durch individuelle Hebesatzanpassungen auf dünnes juristisches Eis zu begeben.
Finanzamt wertet Daten für Grundsteuerreform aus
Die Vorbereitungen auf das kommende Jahr sind in Witten bereits voll im Gange. „Unsere Beschäftigten arbeiten seit zwei Jahren mit voller Kraft dafür, der Kommune die notwendigen Daten zur Umsetzung der Grundsteuerreform zur Verfügung zu stellen“, sagt Daniela Zuschlag, Leiterin des Wittener Finanzamts.
Sie macht gleichzeitig deutlich, dass die Kommune das Heft selbst in der Hand hat. „Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird.“
Falls der neue Satz über dem bisherigen liegen sollte, hieße das aber nicht automatisch, dass auch wirklich mehr Grundsteuer gezahlt werden muss. „Denn aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mussten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer bundesweit geändert werden. Bei der Frage, wie viel Grundsteuer im Einzelfall zu zahlen ist, kommt es neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch auf den Grundstückswert an“, sagt die Finanzamtsleiterin.
Nach den vom Land empfohlenen Werten dürften die Diskussionen in den politischen Gremien jetzt sicher an Fahrt aufnehmen.
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