Witten. Seit Ende März musste das Geflügel in Witten und im ganzen EN-Kreis aufgrund der Geflügelpest im Stall bleiben. Was ab Dienstag (18.5.) gilt.
Das Veterinäramt des Kreises hat die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Ab Dienstag (18.5.) können sich Hühner und anderes Hausgeflügel wieder den Wind um die Schnäbel wehen lassen. Die Stallpflicht für Geflügel galt aufgrund der Geflügelpest (Vogelgrippe) seit Ende März.
Seit Mitte April gab es in Nordrhein-Westfalen keine neuen Ausbrüche der Geflügelpest unter Hausgeflügel mehr. Auch bei Wildvögeln wurde das Virus nur noch vereinzelt nachgewiesen. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit schätzt die Gefahr des Eintrags des Virus in Geflügelhaltungen und Vogelbestände jetzt als mäßig ein.