Witten.. Zwei Mädchen und einen Jungen hat der Wittener Dirk Z. im Jahr 1993 im Haus seiner Eltern bestialisch getötet. Auch 20 Jahre danach kommt der dreifache Kindermörder nicht frei. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Z. weitere Jahre im Gefängnis bleiben muss.

Der Wittener Kindermörder Dirk Z. bleibt auch 20 Jahre nach seiner Inhaftierung mindestens zwei weitere Jahre im Gefängnis.

Das Oberlandesgericht Hamm lehnte ein Urteil der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Arnsberg ab. Demnach hätte Z. nach 20 Jahren Mindeststrafe am 3. April 2014 auf Bewährung freikommen können, da ihm in einem Gutachten, aber auch nach Anhörungen eine günstige Sozialprognose bescheinigt wurde. Z. hatte einen Antrag auf Entlassung gestellt.

Zu lebenslanger Haft verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte gegen das Arnsberger Urteil Beschwerde eingelegt, woraufhin Hamm entschied. „Wir halten Herrn Z. noch nicht bereit dafür, ins normale Leben zurückzukehren“, sagte Staatsanwalt Andreas Bachmann auf Anfrage. „Seine Entwicklung ist noch nicht so, dass man begründet sagen kann, dass er keine Straftaten mehr begeht.“ Es bestehe ein Restrisiko, dass erst ausgeräumt sein müsse. In dem Gutachten, das Z. eine positive Prognose bescheinigte, seien wichtige Aspekte außer Acht gelassen worden. „Unter anderem ist seine Mitarbeit an der Aufarbeitung seiner Tat noch nicht so positiv“, so Bachmann.

Z. war im April 1994 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der zur Tatzeit 26-jährige Feuerwehrmann hatte 1993 zwei Mädchen (12 und 14 Jahre alt) und einen Jungen (13) im Haus seiner Eltern an der Dortmunder Straße bestialisch ermordet. Er würgte sie und stach mehr als 100-mal mit einem Messer auf die Kinder ein. Später hatte er die Leichen in einem See bei Kamp-Lintfort versenkt. In dem Haus soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein, woraufhin die Kinder gedroht haben sollen, Z. zu verraten.

Das Gericht sprach im Urteil von „absolutem Vernichtungswillen“. Spätestens in zwei Jahren wird erneut geprüft, ob Z. freikommen kann.