Witten. In der Wohnung eines mutmaßlichen Drogenhändlers hat die Polizei ein Messer gefunden. Was das für das Strafmaß im Gerichtsprozess heißt.
Im Prozess um bewaffneten Drogenhandel gegen einen 36-jährigen Mann aus Witten hörte das Landgericht Bochum jetzt einen Sachverständigen und Polizeibeamte als Zeugen an. Der Angeklagte soll zwischen November 2020 und März 2021 Marihuana, Amphetamin und Ecstasy-Tabletten verkauft haben. Er selbst bestreitet die Vorwürfe.
Zweifel an den Aussagen zu den Marihuana-Mengen
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren im März vergangenen Jahres neben Drogen auch Cannabispflanzen sowie ein Teleskop-Schlagstock, Pfefferspray gefunden worden. Das bestätigte ein 45-jähriger Polizeibeamter, der bei dem Einsatz vor Ort war, und erklärte, dass in einem Rucksack ein Messer aufgetaucht sei. Damit wäre der bewaffneter Drogenhandel gegeben, hieß es in der Verhandlung. Die Mindeststrafe dafür betrage fünf Jahre Haft, erklärten die Richter.
Zweifel an den Behauptungen des Beschuldigten zur Marihuanamenge ließen Aussagen eines Sachverständigen aufkommen. Laut Angeklagtem haben bei der Ernte die 19 in seiner Wohnung sichergestellten Cannabispflanzen höchstens 300 Gramm Marihuana ergeben. Nach Angaben des Sachverständigen, danach könnte der Ertrag auch durchaus um 80 Gramm höher gelegen haben.
Chatprotokolle verstärken Verdachtsmomente
Als nächstes wollen die Richter weitere Zeugen hören. So hatte ein Mann angegeben, der Angeklagte habe bei der Wittener Tafel Speed, also Amphetamin, verkauft. Chatprotokolle legen solche Geschäfte nahe. Der Angeklagte war selbst drogensüchtig, hatte eigenen Angaben zufolge seit dem 14. Lebensjahr gekifft und als 16-Jähriger mit Amphetamin begonnen. Dies habe er am Wochenende konsumiert, während er täglich gekifft habe. 2017 war der Angeklagte vom Amtsgericht Witten wegen Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.