Witten. Einem Mann aus Witten wird vorgeworfen, er habe seine Mutter töten wollen. Vor Gericht gibt der 38-Jährige an, er könne sich an nichts erinnern.
Weil er versucht haben soll, seine Mutter zu töten, muss sich seit Februar ein Wittener vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Am Donnerstag (3.3.) sagten im Prozess Zeugen aus. Wie ein Kampfhund im Blutrausch habe der Angeklagte gewütet, berichtete ein Polizist. Die Tat soll sich am 23. April 2021 ereignet haben.
Der heute 38-Jährige soll seine Mutter (61) gewürgt und sie mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht traktiert haben. Dabei soll er wiederholt gerufen haben, er werde sie umbringen. „Er war völlig im Wahn“, schilderte die Cousine des Angeklagten. Vor der Gewalttat sei der Mann durch eine Glastür gelaufen und acht Meter tief vom Balkon der Wohnung gesprungen. Dabei erlitt er ernste Verletzungen wie einen gebrochenen Lendenwirbel und eine gebrochene Augenhöhle, erläuterte eine Ärztin den Richtern.
Ärztin: Mann aus Witten war in einem psychotischen Zustand
Dennoch kehrte der Mann in die Wohnung der Mutter zurück und griff sie an. Erst zwei Polizisten, die zu Hilfe gerufen worden waren, konnten den Angreifer von der Frau wegziehen. Der Angeklagte soll unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Daher stellt er - nach Ansicht der Bochumer Staatsanwaltschaft - eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und gehöre in eine geschlossene Einrichtung. Eigenen Angaben zufolge kiffte der Mann regelmäßig und nahm drei bis fünf Gramm Amphetamin täglich ein. Eine Ärztin erläuterte, der Wittener habe sich offenbar in einem psychotischen Zustand befunden, der nicht durch Drogenkonsum erklärlich sei.
Fest steht, dass er bei der Attacke vermindert beziehungsweise gar nicht schuldfähig war. Der Angeklagte selbst gab an, er könne sich an die Tat überhaupt nicht erinnern. Auch seine Mutter äußerte sich vor Gericht dazu nicht. Eine Klinikärztin, die die Frau nach der Gewalttat untersucht hatte, stellte Prellungen im Gesicht sowie Würgemale am Hals fest. Die Frau habe aber angegeben, keine Luftnot, keine Schluckstörungen und keine Schmerzen gehabt zu haben. Eine Rechtsmedizinerin sagte, es habe eine potentielle Lebensgefahr für das Opfer bestanden. Der Prozess wird fortgesetzt.