Witten. Den kostenlosen Bürgertest gibt es zwar nicht mehr, Corona-Schnelltests müssen in Witten bezahlt werden. Doch es gibt viele Ausnahmen.
Corona-Schnelltests müssen nach einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ab dem 11. Oktober meist selbst bezahlt werden. Damit endet das seit Anfang März finanzierte Angebot der kostenlosen Bürgertests für alle. Es gibt aber allerhand Ausnahmen:
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- für Kinder bis zwölf Jahre und Jugendliche bis 17 Jahre (bei ihnen gilt dies bis 31. Dezember)
- Schwangere (Nachweis erforderlich)
- Personen, die nicht geimpft werden können (Nachweis des Arztes erforderlich)
- Personen, deren Corona-Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt
- Studierende aus dem Ausland, die mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft sind
- Personen, die positiv getestet waren und ihre Quarantäne verkürzen möchten. Die Kontaktpersonen von positiv Getesteten, die ebenfalls in Quarantäne waren, müssen die Freitestung bezahlen.