Witten. Ab Dienstag gilt in der Wittener Innenstadt wieder Maskenpflicht. Auf diesen Straßen und Plätzen muss man mindestens eine Alltagsmaske tragen:
Ab Dienstag (9.3.) gilt in der Wittener Innenstadt wieder die Maskenpflicht. Grund sei der gelockerte Lockdown, so die Stadt. In der Innenstadt dürfen wieder mehr Geschäfte öffnen. Deshalb sei damit zu rechnen, dass wieder mehr Menschen rund um die Bahnhofstraße unterwegs sein werden.
Noch vor gut einer Woche hatte die Stadtverwaltung einer Maskenpflicht eine Absage erteilt – obwohl der Inzidenzwert in den ersten Märztagen über 100 lag. Witten hatte die Maskenpflicht in der Innenstadt am 21. Dezember abgeschafft. Diese Entscheidung war schon damals auf viel Unverständnis gestoßen. Der Inzidenzwert lag da bei über 200. Inzwischen (Stand 8.3.) liegt er bei 66,85.
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Hier gilt die Maskenpflicht:
Das müssen Passanten beachten: Die Maskenpflicht gilt montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr. Man muss mindestens eine Alltagsmaske tragen – und zwar auf folgenden Straßen und Plätzen:
- Rathausplatz
- Marktstraße (ab Uthmannstraße)
- Johannisstraße 4 – 20
- Kornmarkt
- Bahnhofstraße 1 – 73/Berliner Platz/Berlinerstraße sowie Vorplatz Stadtgalerie
- Hauptstraße 8 bis Bahnhofstraße
- Ruhrstraße 1 – 48
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