Velbert/Düsseldorf. Im Prozess über eine Abwendungsvereinbarung der Stadtwerke Velbert hat die Verbraucherzentrale NRW verloren. So verfahren die Anwälte nun weiter.
Dieses Urteil möchte die Verbraucherzentrale NRW nicht akzeptieren. Anfang November dieses Jahres zogen sie gegen die Stadtwerke Velbert vor Gericht.
Laut Auffassung der Verbraucherschützer sollte ein Punkt in der Abwendungsvereinbarung der Strom- und Gastarife nicht rechtens sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aber folgte den Ausführungen der Stadtwerke, die Verbraucherzentrale verlor den Prozess.
Verbraucherzentrale NRW geht im Fall gegen Stadtwerke Velbert in Revision
Nachdem die Verbraucherzentrale nun die Urteilsbegründung geprüft hat, steht fest: „Wir haben nun entschieden, in der Sache in Revision zum Bundesgerichtshof zu gehen“, erklärt Kolja Ofenhammer, Referent der Verbraucherzentrale. „Bis es dort eine Entscheidung gibt, wird es wahrscheinlich noch eine Weile dauern“.