Velbert. Harald Puschmann hat eine Ladebox für sein E-Auto gekauft und von einem Elektriker installieren lassen. Dafür will der Energieversorger nun Geld.

Harald Puschmann war 40 Jahre lang treuer Kunde der Stadtwerke. Damit ist nun Schluss. Der Velberter ist auf den lokalen Energieversorger so sauer, dass er seinen Vertrag kündigen und einen anderen Anbieter suchen will. Und das alles wegen einer Rechnung, die Anfang August in seinem Briefkasten landete. Die Stadtwerke forderten darin 240,64 Euro als Baukostenzuschuss.

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„Wofür?“, schoss Puschmann sofort durch den Kopf, hatte er die Wallbox für sein Elektroauto doch auf eigene Rechnung gekauft und in der Tiefgarage von einem Elektriker installieren lassen – und auch diesen Mann hat er natürlich ordnungsgemäß bezahlt. „Warum verlangen die Stadtwerke also einen Zuschuss für Baukosten?“

Aus Kunden-Sicht haben die Stadtwerke Velbert keine Leistung erbracht

Mit genau dieser Frage wendete sich Puschmann dann auch an die Stadtwerke: Er habe – so sein Verständnis – mit dem Erwerb seiner Wohnung doch auch den Stromanschluss anteilig bezahlt. „Für mich haben die Stadtwerke keine zusätzliche Leistung erbracht“, so der Velberter, der den Strom für die Ladeeinrichtung auch von den Stadtwerken beziehen wollte.

Die erste Antwort des Velberter Energieversorgers war wenig nachvollziehbar

Die erste Antwort der Stadtwerke war für Puschmann wenig nachvollziehbar. „Mir wurde erklärt, dass ab einer Freigrenze von 30 kw Grundlast ein Baukostenzuschuss verlangt wird – und ich mit meinem Anschluss nun eben über der Grenze liege“, so Puschmann. „Begründet wurde das damit, dass die Stadtwerke ihr Netz stetig weiter ausbauen müssen, weil immer mehr Menschen Strom aus dem Netz wollen, unter anderem, um E-Autos zu betanken.“

Harald Puschmann in Velbert
Die (Strom-)Quelle allen Übels: Die Ladeeinrichtung für Harald Puschmanns E-Auto in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses in Velbert. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Für Puschmann blieben jedoch viele Fragen offen: So wohnt er in einer Wohnung in einem 26-Parteien-Mehrfamilienhaus – „ohne großen Durchlauferhitzer oder andere große Stromfresser“, sagt er: „Wie soll ich denn da über 30 Kilowatt kommen, wenn die energieintensive Ladeeinrichtung für das E-Auto gerade einmal elf Kilowatt Last hat?“ Daraufhin erhielt der Stadtwerke-Kunde eine weitere Belehrung in dem laut Stadtwerken „hochkomplexen Thema“: Laut einer DIN-Tabelle verfüge das Haus über eine Grundlast von 146 kVA und liege somit weit über dem Freibetrag, argumentierten die Stadtwerke da.

Auch eine neue Sauna müsste angemeldet werden

Alle neu angemeldeten Lasten – also auch die Sauna der Nachbarn oder neue Durchlauferhitzer – müssten somit einen Baukostenzuschuss zahlen. „Es wird also alles in einen Topf geworfen“, so Puschmann, der sich auch über die Art der Kommunikation ärgert. Auf seinen Hinweis, dass er einen entsprechenden Hinweis bei der Beantragung nicht wahrgenommen habe, habe er die Antwort erhalten, dass das seit Mitte des Jahres bei der Anmeldung stehe und er das somit gesehen haben müsse. Wenn er die Berechnung dennoch falsch interpretiert habe, könne man ihm leider nicht helfen.

„Das ist doch unmöglich“, schimpft Puschmann: „Hätte ich das vorher alles gewusst, hätte ich das nicht gemacht. So werden diejenigen bestraft, die etwas für die Umwelt tun wollen und auch noch so ehrlich sind und alles ordnungsgemäß anmelden.“

So begründen die Stadtwerke Velbert den Baukostenzuschuss

Auf WAZ-Anfrage betonen die Stadtwerke, dass die Forderung rechtmäßig, weil es gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz geregelt sei – und die Stadtwerke ja beileibe nicht die einzigen seien, die solche Zuschüsse verlangen würden. „Diese sollen vor allem eine steuernde Wirkung haben“, so Markus Heinz, zuständig für Stromnetze und Anlagen bei den Stadtwerken. In Zeiten, als man den Zuschuss nicht berechnet habe, seien Kunden nicht verantwortungsbewusst mit dem Thema umgegangen, indem sie Bedarfe angemeldet, aber im Endeffekt nicht genutzt hätten. Die Stadtwerke hingegen würden ihr Netz an den gemeldeten Anforderungen ausrichten, um Netzzusammenbrüchen vorzubeugen. „Bei zu hoher Last kann beispielsweise die Spannung absacken oder es können Sicherungen rausfliegen“, so Heinz, der auch einräumt, dass im konkreten Fall vermutlich keine akute Netzverstärkung nötig sei, sondern eher perspektivisch.

Für die Stadtwerke ist alles „ganz normal“, für den verärgerten Kunden nicht

Dass der Kunde doch den Strom von den Stadtwerken beziehen wollte und damit auch guter Kunde wäre, beantwortet Markus Heinz, dass der Versorger ja frei gewählt werden könne – und er die Sache aus Sicht des Netzbetreibers sehe – und nicht aus Sicht des Stromvermarkters. „Da gibt es ja eine klare Trennung“. Der Netzbetreiber Stadtwerke erziele durch den Baukostenzuschuss auch keinen realen Ertrag, da diese „als kostenmindernde Erlöse“ angerechnet werden.

Bei Harald Puschmann bleibt trotz der Erläuterungen nur Kopfschütteln.