Velbert. Das Parkticket zeigte: Mehr als eine Stunde war der Hund im parkenden Auto eingesperrt. Polizei leitet Strafverfahren gegen den Halter ein.

Schnell handelte die Polizei bei diesem Anruf: Eine Zeugin meldete am Mittwoch, gegen 11.15 Uhr, dass sich ein laut bellender Hund in einem verschlossenen Auto befand, das in der prallen Sonne abgestellt wurde.

Die Polizeibeamten entdeckten an der Friedrichstraße den parkenden Kia, in dem ein mittelgroßer Hund eingeschlossen war. Seit etwas mehr als einer Stunde parkte das Auto bereits dort. Das konnte die Polizei anhand des Parkscheins feststellen. Die Beamten stellten fest, dass der Hund augenscheinlich erhebliche Qualen litt: Er hechelte anhaltend und stark, wirkte zudem unruhig und in Panik.

Polizei versuchte, Hundehalter telefonisch zu erreichen

Die Polizei ermittelten über die Kennzeichenabfrage die Telefonnummer des Fahrzeughalters. Doch trotz mehrmaliger Anrufe nahm dort niemand ab. Daraufhin versuchte die Polizistin eine Fensterscheibe des Autos einzuschlagen, um den Hund aus seiner lebensbedrohlichen Lage zu befreien.

In diesem Moment erschien dann der Fahrzeughalter an seinem Auto und öffnete die Tür. Der 58-jährige Mann gab an, einen Termin beim Arzt gehabt zu haben, der länger gedauert habe, als zunächst angenommen. Das änderte jedoch nichts daran, dass die Polizei ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz gegen ihn einleitete. Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass für einen wichtigen Appell:

Tiere oder Kinder niemals im Auto zurücklassen

Bei sommerlichen Temperaturen kann sich ein Auto innerhalb kürzester Zeit extrem erhitzen - der Innenraum kann dabei zu einem regelrechten „Backofen“ werden. Für im Fahrzeug zurückgelassene Kinder oder Tiere kann dies lebensgefährlich werden. „Lassen Sie niemanden im Auto zurück - auch nicht ‚nur mal eben‘ kurz beim Einkaufen oder für andere Erledigungen“. Die Polizei bittet: „Wenn Sie ein Kind oder ein Tier in einem Auto sehen und der Fahrzeughalter nicht zu sehen ist, schauen Sie zunächst, ob ein Berechtigter aufzufinden ist.“ Ist das nicht der Fall, „scheuen Sie sich nicht davor, die Polizei zu rufen. Unsere Kolleginnen und Kollegen wissen, was zu tun ist. Wenn Ihrer Ansicht nach eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, dürfen Sie zur Rettung auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen.“