Velbert. Fünf Grillwiesen gibt es in Velbert, Langenberg und Neviges. Wann hier gegrillt werden darf, welche Regeln es gibt und wann ein Verbot gilt.

Eine leckere Bratwurst vom Grill, das gehört für die viele Velbert zum perfekten Sommergefühl mit dazu. Wer allerdings keinen Garten hat, muss auf Grillgut vom Holzkohlegrill daheim verzichten. In der Stadt gibt es aber Flächen, auf denen offiziell gegrillt werden darf. Doch bei der Nutzung gibt es auch einige Regeln, die zu beachten sind.

In fünf Parkanlagen in Velbert gibt es seit 2010 Wiesen, die zum Grillen zur Verfügung stehen. Die Grills müssen selbst mitgebracht werden und es ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Auf fünf Wiesen in Velbert ist es erlaubt zu grillen

Einer der Orte, an dem Grillen erlaubt ist, ist der Herminghauspark in Velbert Mitte. Die Flächen sind mit einem Schild mit der Aufschrift „Grillwiese“ gekennzeichnet. Auch dürfen Velberter an der Parkanlage am Kostenberg ihren Grill aufstellen. Ebenfalls ist es auf der Wiese an der Röntgenstraße erlaubt, zu grillen.

Langenberger und Nevigeser haben ebenfalls eine Möglichkeit, unter freiem Himmel zu grillen. In Langenberg ist es der Park am alten Pferdemarkt und in Neviges die Parkanlage im Siepen an der Goethestraße.

Wer auf diesen Flächen grillt, muss beachten, dass es nicht zur Brandgefahr oder aber Belästigung durch Rauch, Geruch und Flugasche kommt. Der Grill muss sicher aufgestellt werden, Einweggrills sind nicht erlaubt. Grillkohle oder Briketts können für das Feuer verwendet werden, flüssige Grillanzünder oder Brandbeschleuniger hingegen sind nicht zulässig.

Picknicken ist immer und überall erlaubt

Und auch ans Ablöschen des Grillfeuers und Aufräumen sollten die Besucher der Grillwiesen denken. Asche und sämtliche Abfälle müssen am Ende wieder eingesammelt und entweder mitgenommen oder in den aufgestellten Abfallbehältern entsorgt werden. Und noch etwas gibt es zu beachten: Gerade bei langen Trockenphasen oder Waldbrandgefahr kann das Grillen untersagt werden, dies gilt ab einem hohen oder sehr hohen Grasland-Feuerindex. Die Einhaltung des Grillverbots wird vom Ordnungsamt kontrolliert. Eine gute Nachricht gibt es für alle Picknick-Fans: Denn das darf man grundsätzlich immer und überall, auch bei Grillverbot. Allerdings sollte ebenfalls alles, was man mitgebracht hat, samt Müll wieder eingesammelt werden.

Die Technischen Betriebe verweisen zur aktuellen Information hier auf den Deutschen Wetterdienst. Alle Infos, Hinweise und Regeln gibt es auch auf der Homepage der Technischen Betriebe Velbert: www.tbv-velbert/gruen/grillwiesen