Langenberg. Werktags darf zwischen 9 und 18 Uhr eine Stunde in der Altstadt geparkt werden. Ärgerlich, wenn man wegen Corona zu Hause bleiben muss.

Gar nicht begeistert ist WAZ-Leser Wolfgang Brinkschulte davon, was sich momentan an der Hauptstraße in der Langenberger Altstadt abspielt. Er wohnt dort, parkt dort auch sein Auto, aber: "Wir haben ja Lockdown und alle Leute sollen Zuhause bleiben", schreibt er. "Da hat die Stadt Velbert die gute Idee, denjenigen, die Zuhause bleiben, ein Ticket wegen überzogener Parkscheibe zu verpassen. Ich bin etwas fassungslos."

Verständlich findet das Jan Schneider. Er leitet die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Velbert und hat auch einen Lösungsvorschlag - der allerdings zunächst noch abgestimmt werden müsse. "Alleine kann ich das nicht einfach entscheiden." Doch kommt er mit seinem Vorschlag durch, dann "wäre die Idee, die Parkscheibenregelung außer Kraft zu setzen, so lange der Lockdown dauert." Viele Geschäfte seien ja geschlossen, der Bedarf an Kurzzeitparkplätzen daher nicht so groß. "Aber", so Schneider, "sobald der Lockdown endet, würde dann auch diese Sonderregelung enden."

Keine Parkausweise für Anwohner

Eine Parkzone speziell für Anwohner einzurichten, das lohne sich hingegen nicht, erläutert Jan Schneider. Zunächst einmal sei es ja so, "dass auch in solchen Zonen nicht jeder Anwohner automatisch auch einen Parkplatz erhält." Als Beispiel nennt er die Stadt Wuppertal, in der auf einen Parkplatz vier Ausweis-Inhaber kommen. "Es ist also noch lange nicht sicher, dass ich mit meinem Ausweis auch einen Parkplatz direkt vor meiner Türe bekomme."

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Dass das so ist, liege an der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die sieht klar vor, dass Parkplätze im öffentlichen Raum nicht reserviert werden dürfen - außer für Menschen mit Behinderung. Hinzu komme die Rechtsprechung: "Die besagt", erläutert Schneider, "dass es für einen gesunden Menschen zumutbar ist, eine Strecke von 15 Minuten zwischen Parkplatz und Wohnung zurückzulegen." Ziehe man diesen Radius um die Altstadt, "dann finden sich da genug Parkplätze."

Außerdem habe die Stadt Velbert längst geprüft, ob sich die Einrichtung von Bewohnerparkzonen lohne. "Danach blieben nur noch ein paar wenige Straßen in Velbert-Mitte übrig. Und da hat die Politik dann entschieden, dass sich das einfach nicht lohnt."

Idee eher etwas für Großstädte

Zumal die eigentliche Idee der Bewohnerparkzonen auch eher für Großstädte geeignet sei. "Dort gibt es ja in Wohnbereichen wenig bis gar keine Stellplätze", sagt Jan Schneider. Und um diese wenigen Parkplätze würden dann Anwohner und so genannte Fremdparker konkurrieren. "Da werden dann eben solche Zonen eingerichtet." Aber auch hier gelte, dass laut Straßenverkehrsordnung nicht zu viele Parkplätze in eine solche Zone fallen dürfen. "In der Regel ist das Verhältnis von Parkplätzen zu Ausweisinhabern 1:3 oder 1:4", so Schneider.

Der dann noch eine kleine Anekdote ergänzt, warum diese Zonen Bewohner- und nicht Anwohnerparkzonen heißen. Belegbar sei dieses Histörchen zwar nicht, schränkt er ein, aber eben eine nette Geschichte: "Die Stadt Köln hat damit angefangen", sagt Jan Schneider. "Doch damals war das noch illegal, weil die Straßenverkehrsordnung so etwas nicht vorgesehen hat." Als dann aber Anwohnerparkzonen in die StVO aufgenommen werden sollten, sei bewusst der Begriff Bewohner gewählt worden, "vielleicht", erzählt Schneider schmunzelnd, "um den Kölnern eins auszuwischen".

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