Velbert. Die Velberter Polizei hat am Samstagmorgen zwei Einbrecher festgenommen. Die Brüder sind mit einem Komplizen in eine Apotheke eingedrungen.

Drei Maskierte sind am frühen Samstagmorgen (9. Oktober) in eine Apotheke an der Schwanenstraße eingedrungen. Eine Frau beobachtete sie dabei und alarmierte die Polizei.

Die Polizisten sahen sofort, dass in die Geschäftsräume eingebrochen worden war. Weitere zeitgleich aus anderer Richtung eintreffende Einsatzkräfte sahen drei maskierte männliche Personen, die sich, aus Richtung der Apotheke kommend, in Richtung Kolping- und Oststraße flüchteten, sich trennten und versuchten in unterschiedliche Richtungen zu entkommen.

An unterschiedlichen Orten

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Zwei der drei flüchtigen Männer konnten von der Velberter Polizei dennoch sehr schnell gestellt und an unterschiedlichen Orten festgenommen werden. Die zwei 17- und 20-jährigen Brüder aus Velbert führten bei ihren Festnahmen neben Maskierungen (Sturmhauben und Handschuhe) auch diverse Einbruchswerkzeuge, darunter unter anderem auch ein Brecheisen, sowie zwei Rucksäcke mit. Im Rucksack des 20-Jährigen wurden mehrere Münzfächer einer Kasse mit rund 180 Euro Münzgeld gefunden, die nach einem ersten Geständnis des Beschuldigten aus dem Apothekeneinbruch stammen.

In Discounter-Filiale eingedrungen

Offenbar nur kurze Zeit zuvor ist auch in eine Filiale eines Discounters an der Kolpingstraße eingebrochen worden. Auch dieser Einbruch dürfte nach ersten Einlassungen der Beschuldigten auf deren Konto gehen. Ob dort ebenfalls Beute gemacht wurde, steht aktuell noch nicht genau fest.

Wieder auf freiem Fuß

Nach Spurensicherungen an den Tatorten, erkennungsdienstlicher Behandlung der Festgenommenen sowie Abschluss erster kriminalpolizeilicher Ermittlungen und Einleitung von Strafverfahren, wurden die beiden Beschuldigten wieder entlassen. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu den zwei aktuellen Einbrüchen vom Samstagmorgen und zum noch flüchtigen dritten Komplizen der zwei Einbrecher, dauern weiterhin an. Parallel dazu wird ermittelt, ob die Beschuldigten auch für weitere ähnlich gelagerte Einbrüche der Vergangenheit in Frage kommen.