Wuppertal. Gemeinsam mit anderen hat ein 32-Jähriger versucht Zigaretten zu stehlen. Als er erwischt wird, wird er gewalttätig. Nun wurde er verurteilt.
In einem Prozess um Diebstahl in einem Velberter Lebensmittel-Discounter soll ein 32 Jahre alter Angeklagter in Haft. Das Landgericht Wuppertal bestätigte das weiter nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts über ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung.
Der Mann war drei Wochen vor seiner Festnahme aus dem Gefängnis nach Diebstahl in Hildesheim entlassen worden. Ein Mitarbeiter (39) des Velberter Discounters hatte den Mann entdeckt und festgehalten und dabei Prellungen erlitten. Er kommentierte im Gericht: „Die Ladendiebe sind einfach unmenschlich viel geworden.“
Wegen fünf Zigarettenpackungen
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Bei der Tat von Mitte September 2021 in Tönisheide ging es um fünf Zigarettenpackungen für zusammen 64 Euro. Laut Aussagen fiel der Angeklagte mit drei weiteren Männern gleich beim Betreten des Ladens auf. Ein Mitarbeiter meldete die Gruppe über den hausinternen Funk. An der Kasse erschienen die Verdächtigen mit je einem vollen Einkaufswagen. Dabei dienten die angeblichen Einkäufe nach derzeitigem Stand nur der Ablenkung. Der Angeklagte verlangte und erhielt die gewünschten Zigaretten. Laut Geständnis hatte er von Anfang an vor, die Schachteln zu stehlen.
Packungen wanderten in die Jackentaschen
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Zeugen zufolge landeten die Lebensmittel vom Kassenband in Tüten; die Zigaretten kamen in Jackentaschen des Angeklagten. Beim Bezahlen mit EC-Karte soll er absichtlich auf „Abbrechen“ gedrückt haben. Sein anschließendes Angebot: Er wolle die Tüten da lassen und Geld bei der nächsten Bank holen. Der Kassierer stellte fest: „Der wäre nie zurück gekommen.“ Er habe den Angeklagten auf die Zigaretten in der Jacke angesprochen. Da habe der nach ihm geschlagen und versucht, zu fliehen.
Die übrigen Mitglieder der Gruppe verließen die Filiale
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Die übrigen Mitglieder der Gruppe sollen ihre angeblichen Einkäufe aufgegeben und eilig die Filiale verlassen haben. Ein Kunde (55) berichtete, er habe dem Angeklagten den Weg verstellt. Er sei selbst im Einzelhandel tätig, fügte er hinzu: „Ich kenne die Problematik.“ Als der 32-Jährige versucht habe, sich weiter zu wehren, habe er ihn einfach hoch gehoben: „So schwer ist er ja nicht.“
Falsche Adresse in Magdeburg
Die Strafe ist bemessen wie bei Raub, weil der Angeklagte seine Beute verteidigen wollte, stellte das Gericht fest. Die Richter lassen den Mann in Untersuchungshaft. Er war unter falscher Adresse in Magdeburg gemeldet. Seinen Angaben zufolge will er arbeiten und für seine Familie in Georgien sorgen: „Ich war Handwerker, aber während Corona gab es keine Möglichkeit mehr.“ Deshalb sei er nach Deutschland gekommen. Gegen das Urteil kann der Mann Rechtsmittel einlegen.