Wuppertal/Velbert. Ein 41-jähriger Velberter soll seine Ehefrau an Weihnachten totgeschlagen haben. Die Frau hatte zahlreiche massivste Verletzungen.

Das Opfer hatte mehrfache innere Verletzungen, jede einzelne hätte zum Tod führen können, ergab die Obduktion. Vor dem Wuppertaler Landgericht muss sich nun der 41-jährige Ehemann der Frau verantworten.

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In dem Prozess um den gewaltsamen Tod der Frau in Velbert-Birth hat der angeklagte Ehemann (41) eine Aussage angekündigt. Die Verhandlung begann am Freitag mit der Verlesung der Anklage. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Mann sein Opfer in der gemeinsamen Wohnung an der Von-Humboldt-Straße im konkreten Sinn totgeprügelt und gewürgt oder erdrosselt hat: „Die Herbeiführung des Todes hat er entweder beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen.“ Ein hinterbliebener Sohn der Frau beteiligt sich als sogenannter Nebenkläger an dem Verfahren und lässt sich durch eine Anwältin vertreten.

Anklage stützt sich auf Ergebnisse der Rechtsmedizin

Nach derzeitigem Stand sollen die Ermittlungen ergeben haben, dass der Angeklagte seine Frau zwischen dem Vormittag des 24. Dezember 2021 und dem folgenden Morgen um drei Uhr getötet hat. Die Anklage stützt sich auf die Ergebnisse der Rechtsmedizin: Das Opfer habe mehrfache, innere Verletzungen an Herz und Leber erlitten, das Zungenbein sei von einem Würge- oder Drosselangriff gebrochen gewesen. Jede einzelne der schweren Verletzungen wäre nach dem vorläufigen Gutachten der Ärzte für sich tödlich gewesen. Zusammen genommen hätte die Frau keine Chance gehabt. Ohne die noch nicht vorliegenden Angaben des Mannes bleibt das Geschehen zu großen Teilen ungewiss.

Der angeklagte Velberter muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten.
Der angeklagte Velberter muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten. © picture alliance/dpa | Oliver Berg

Der Angeklagte ist wohl schuldfähig

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Dazu gehört auch, was den Angriff ausgelöst haben könnte. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann psychiatrisch untersuchen lassen und geht nach derzeitigem Stand zumindest nicht von Schuldunfähigkeit aus. Das Landgericht muss die gesamten Umstände unabhängig prüfen.

Der Angeklagte erschien im Gericht unruhig und heftig atmend. Auf seinem Sitz rutschte er hin und her. Auf die Befragung durch den vorsitzenden Richter bezeichnete er sich als „verheiratet ... noch“, und brach in Schluchzen aus. Sein Anwalt korrigierte für ihn: „Richtig ist ‘verwitwet’.“ Der Anwalt war es auch, die für einen der folgenden Prozesstage eine Aussage ankündigte: Es solle zunächst eine ausführliche, vorformulierte Erklärung geben. Anschließend werde der Angeklagte voraussichtlich Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft beantworten. Durch die Prozessplanung wird das kommenden August stattfinden.

Prozessauftakt genau sechs Monate nach der Tat

Der kurze Prozessauftakt erfolgte auf den Tag sechs Monate nach der Tod der Frau. Grund ist die Untersuchungshaft des Angeklagten: Nach ständiger Rechtsprechung darf diese Art der Haft höchstens sechs Monate dauern. Ausnahmen gibt es bei wichtigem Grund, bei komplizierten Ermittlungen oder aufwändigen Gutachten. Zuständig für die Prüfung und Überwachung dieser Regel sind die Richterinnen und Richter in den Oberlandesgerichten, in diesem Fall in Düsseldorf.

Vor dem Wuppertaler Landgericht hat der Prozess wegen Totschlags gegen den 41-jährigen Velberter begonnen.
Vor dem Wuppertaler Landgericht hat der Prozess wegen Totschlags gegen den 41-jährigen Velberter begonnen. © FUNKE Foto Services | Jakob Studnar

Hohe Auslastung des Landgerichtes

Durch die hohe Auslastung im Landgericht Wuppertal wird die Sechs-Monats-Frist derzeit regelmäßig ausgeschöpft. Dann muss die Verhandlung beginnen, auch wenn im ersten Termin nur wenige Punkte angesprochen werden. Die Alternative wäre, einen Untersuchungshäftling trotz dringenden Verdachts schwerer Straftaten und trotz Haftgründen auf freien Fuß zu setzen. Das vermeiden die Gerichte.

Den Prozess gegen den Velberter will das Landgericht Mitte Juli 2022 fortsetzen. Dann sollen erste Zeugen aussagen.

>>>Aussagen auf der Anklagebank

Im Strafverfahren haben Angeklagte das Recht, zu schweigen. Ein Anwalt darf Erklärungen im Auftrag seines angeklagten Mandanten abgeben. Das hilft Angeklagten, die nicht gewohnt sind, vor mehreren Prozessbeteiligten zu reden.

Für die Glaubhaftigkeit ist wichtig, dass Nachfragen beantwortet werden können. Für die Angeklagten ist das aber freiwillig.