Velbert. In den Ratsgremien geht’s zurzeit um die Sicherung und Legalisierung von Grabeland-Flächen. Dahinter steckt nicht zuletzt ein trauriger Vorfall.
Neun Flächen gibt es hier in Velbert, die entweder der Stadt selbst oder – so wie in einem Fall – den Technischen Betrieben Velbert gehören und die an einzelne Nutzer als Grabeland verpachtet sind. Diese Areale sollen nunmehr auf Dauer als Grabeland vorgehalten werden und es sollen jetzt die erforderlichen Schritte zur Legalisierung gemacht werden. Standort für Standort. Das Augenmerk gilt hierbei nicht zuletzt auch den bestehenden Lauben bzw. deren Errichtung. Das sieht der Vorstoß der Verwaltung vor, der in der Politik – soweit schon beraten und darüber abgestimmt wurde – viel Anklang findet. Er hat aber einen sehr ernsten, traurigen Hintergrund.
Feuerwehr findet eine Leiche
Im Januar vergangenen Jahres hatte die Feuerwehr beim Brand einer Gartenhauses auf einem Areal in einem Bereich gegenüber des Gewerbegebietes Alte Gießerei/Mettmanner Straße unter dem Brandschutt eine Leiche entdeckt. Ersten Vermutungen zufolge den Pächter, einen Senior aus Wülfrath, der Zeugenaussagen zufolge immer wieder in seiner Laube übernachtet hatte.
Oft größer als 24 Quadratmeter
Vertraglich ist eine Bebauung jedoch prinzipiell nicht erlaubt. Die Flächen dürfen lediglich „gärtnerisch“ genutzt werden, es dürfen z. B. keine Bäume gesetzt werden. Die Praxis sieht allerdings anders aus: Häufig bauen die Pächter Lauben, die sogar oft über die im Bundeskleingartengesetz fixierte Maximalgröße von 24 qm hinausgehen. Und sie nutzen sie mitunter auch für Übernachtungen.
Bonsfelder Gartenfreunde haben die meisten Parzellen
Man wolle mit dem Verfahren „auch rechtlich gesicherte und geordnete Verhältnisse schaffen“, erläuterte Heike Möller, der zufolge es um teilweise alte, sukzessiv entstandenen Sachen und Verhältnisse geht, so die Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung. In der Vorlage sind folgende Flächen aufgeführt: in Langenberg Looker Straße (0,5 ha/zehn Pächter), Kuhler Straße (0,57 ha/14) und Bonsfelder Gartenfreunde (3,1 ha/90); in Neviges Höhfeldstraße (0,2 ha/sieben) und Hohenbruchstraße (0,13 ha/fünf); in Velbert-Mitte Von-Böttinger-Straße (0,35 ha/13), Schmalenhofer Straße (0,5 ha/zehn), Burgstraße (0,75 ha/19) und In den Fliethen (0,72 ha/24).
Grüne bringen Wohnungsbau ins Spiel
Kleingartenanlagen haben deutlich mehr Fläche
Die Stadt verpachtet sowohl an Kleingartenvereine als auch an Einzelpersonen Flächen. Die Vereine geben sie an die jeweiligen Parzellennutzer weiter. Derzeit gibt es in Velbert zehn Kleingartenvereine mit einer Gesamtfläche von rund 17 Hektar.Hingegen kommen die verpachteten Grabelandflächen vor Ort lediglich auf einen Umfang von insgesamt etwa 6,8 Hektar.
In den drei Bezirksausschüssen wurde das Ganze bereits positiv erörtert. „Wir sind natürlich für den Erhalt des Grabelandes und für die Legalisierung“, sagte etwa Hans Küppers (CDU) im BZA Mitte. Es sei aber nicht akzeptabel, dass jemand vier oder gar fünf Hütten auf seiner Parzelle habe. Die Bündnisgrünen sind ebenfalls „für den Weg der Legalisierung“ – und sie brachten wiederholt den Aspekt ins Spiel, ob einzelne Flächen womöglich für eine Wohnbebauung in Frage kommen könnten; und zwar speziell für so genannte Tiny Houses, also winzige Häuser. „Wir wollen aber natürlich nicht Menschen von ihrer Scholle vertreiben“ versicherte Artur Busse aber noch schnell.
Klimatisch eine gute Sache
Grabeland-Parzellen sind für Menschen, die keine Wohnung mit Garten haben, ein beliebter Gartenersatz. Ihre Nutzer bzw. Pächter haben oft keine Parzelle in einem Kleingartenverein ergattert oder sie möchten sich bewusst keinem Verein anschließen, wollen aber dennoch eine „eigene Scholle“ zum Gärtnern sowie für Erholung und Freizeit. Nach Dafürhalten der Fachverwaltung sind die allenfalls gering versiegelten Flächen unter klimatischen Aspekten grundsätzlich positiv; sie seien aus Sicht der Stadtentwicklung für eine kleingärtnerische Nutzung gut geeignet und würden auf absehbare Zeit nicht für andere Zwecke gebraucht. Der Errichtung von Lauben könne grundsätzlich zugestimmt werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen genügten und sie weder so ausgestattet oder eingerichtet seien, dass man in ihnen auch dauerhaft wohnen könne.
Hinweis: Als nächstes Gremium ist am 18. 5. der Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität an der Reihe; die abschließende Entscheidung trifft am 22. 6. der Rat.