Kreis Mettmann. Nur noch Getestete, Geimpfte oder Genesene werden Zutritt zu öffentlichen Innenräumen erhalten, wenn die Inzidenz über die 35-Marke klettert.
Seit mehr als fünf Tagen liegt die Inzidenz im Kreis Mettmann bereits über der Grenze von 35. Wenn das so bleibt, müssen im Kreis die neuen Regeln angewendet werden, die von Bund und Ländern m Dienstagabend beschlossen worden sind. Diese gelten ab dem 23. August, das ist der übernächste Montag.
Es gilt dann die 3G-Regel: Zutritt zu öffentlichen Innenräumen nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Das gilt für Besuche in Krankenhäusern und Heimen, für Feste und für Sportwettbewerbe in Innenräumen, für die Innengastronomie sowie für Friseur- und Kosmetiktermine, für Fitness-Studios, Schwimmbäder und Sporthallen sowie für Übernachtungen in Hotels. Menschen ab sechs Jahre, die nicht geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter sein darf als 24 Stunden – oder einen PCR-Test, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Ausnahmen gibt es für Schülerinnen und Schüler, sofern sie regelmäßig getestet werden. Für den Besuch von Gottesdiensten ändert sich durch die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern nichts. „Es gelten weiterhin die AHA+L-Regeln für die Gottesdienste“, so die EKD.
Corona-Tests: Vom 11. Oktober an soll es keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Nur Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt - vor allem Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren - können sich weiter kostenlos testen lassen.
Inzidenzen: Als neuen Kennzahl vereinbarten Bund und Länder einen Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern: Wenn der Wert in einem Landkreis stabil unter dieser Zahl liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen.
Neben den Inzidenzen wollen Bund und Länder künftig Indikatoren wie die Impfquote und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe sowie die Auslastung der Kliniken einbeziehen, wenn sie über weitere Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden.