Velbert.. Große Irritation um kleine Nummer: Velberter Eltern reagieren verunsichert auf Gerüchte um Steuer-ID. Arbeitsagentur gibt Entwarnung


Aufgeschreckte Velberter Eltern, unzählige Ketten-Whatsapp, täglich bundesweit 200 000 panische Anrufe bei den Familienkassen: Seit Tagen geistern Gerüchte durch die sozialen Netzwerke, nach denen das Kindergeld zu Jahresbeginn gestrichen oder gar rückwirkend für 2015 zurück gezahlt werden soll, falls der Familienkasse keine Steuer-Identifikationsnummer für das Kind vorliege.

Wie die Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage der WAZ mitteilt, bestehe jedoch kein Grund zur Panik. „Für Bezieher von Kindergeld ändert sich erstmal gar nichts“, beruhigt Paul Ebsen, Pressesprecher der Arbeitsagentur. Was Eltern trotzdem wissen sollten.

Neue Vorschrift

A
b dem 1. Januar 2016 gilt eine neue Vorschrift, die vorsieht, dass Eltern im Kindergeldantrag ihre eigene und die Steuer-ID ihres Sprösslings angeben müssen. Bisher war die Angabe im Antrag nicht verpflichtend.

Erstantrag für Neugeborene


Fehlt bei Kindern, die in 2016 das Licht der Welt erblicken, die Steuer-ID im Erstantrag auf Kindergeld, „wird die Familienkasse den Antrag nicht bearbeiten“, so Ebsen. Liegt die Nummer bis Ende 2016 nicht vor, werde der Fall erneut geprüft.

Doppelte Auszahlung


Durch die Angabe der Steuer-ID soll sichergestellt werden, dass für jedes Kind nur ein Mal Geld ausgezahlt wird. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen getrennt lebende Eltern für ihr Kind gleich doppelt Kindergeld kassierten. „Das fällt mitunter nicht direkt auf, wenn das Kindergeld bei unterschiedlichen Familienkassen beantragt wird“, erklärt Paul Ebsen. Den Familienkassen sind auch Fälle bekannt, in denen für dauerhaft im Ausland lebenden Nachwuchs Kindergeld bezogen wurde.

Familienkasse meldet sich


Wer schon seit Jahren Kindergeld für seine Sprösslinge bezieht und sich dieses nicht erschummelt hat, muss sich keine Sorgen machen. „Bei den meisten liegen die Daten bereits vor, nur wenige müssen sie noch nachreichen“, heißt es von der Bundesagentur für Arbeit. Wer davon betroffen sei, werde von der zuständigen Familienkasse gesondert angeschrieben.

Automatische Zustellung


Falls die Identifikations-Nummer benötigt wird, und Eltern sie nicht mehr finden, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden. „Sie wird dann per Post zugeschickt“, erklärt Paul Ebsen. Generell werde frischgebackenen Eltern kurz nach der Geburt eines Babys automatisch die Steuer-ID fürs Neugeborene zugestellt.

Geld wird weiter gezahlt



Das Gerücht, Kindergeld müsse beim Fehlen der Nummer für 2015 rückwirkend zurückgezahlt werden, hat sich wie ein Lauffeuer in sozialen Netzwerken verbreitet. Dran ist aber nichts. Denn das Kindergeld wird zunächst auch bei fehlender Steuer-Identifikationsnummer ausgezahlt.

Die Steuer-ID wird seit 2008 jedem Bürger mit der Geburt zugeteilt und gilt ein Leben lang.

Der Ursprung der Gerüchte und der Panikmache um die Steuer-Identifikationsnummer sei unklar, so Pressesprecher Ebsen. Auf die Anrufe hunderttausender, irritierter Eltern reagieren die Familienkassen seit ein paar Tagen mit einer Bandansage, die über die neue Regelung informiert
( 0800/4555530).