Sprockhövel. Die Briefwahl ermöglicht die Stimmabgabe vor der Wahl. Jetzt können die Unterlagen online bei der Stadt Sprockhövel beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar werden Ende Januar versendet. Mit einer Zustellung ist bis zum 1. Februar zu rechnen. Wer bis zum 3. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, soll sich an das Wahlbüro der Stadt Sprockhövel per Mail an wahlen@sprockhoevel.de wenden. Ansonsten kann das Wahlrecht unter Umständen nicht ausgeübt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal angegeben, in dem am Wahlsonntag gewählt werden kann. Die Wahlbenachrichtigung ist am Wahlsonntag im Wahllokal vorzulegen.
Wählen via Briefwahl
Alternativ können die Bürger auch einen Antrag auf Briefwahl stellen: Die Briefwahl ermöglicht die Stimmabgabe vor dem eigentlichen Wahltermin. Ab sofort können hierfür die Briefwahlunterlagen online über die Website der Stadt Sprockhövel beantragt werden. Dazu besteht auch die Möglichkeit, den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu nutzen, der direkt einen Teil der personenbezogenen Daten im Antrag vorausfüllt. Alternativ können die Briefwahlunterlagen über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail (wahlen@sprockhoevel.de) unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) beantragt werden. Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für mehrere Personen ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
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Die Stimmzettel werden voraussichtlich in der sechsten Kalenderwoche geliefert. Sobald das Briefwahlbüro geöffnet hat, können die Unterlagen auch dort beantragt werden oder das Wahlrecht direkt persönlich vor Ort im Rathaus ausgeübt werden. Dazu ist das Wahlbüro planmäßig ab Donnerstag, 6. Februar, zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet und befindet sich im Rathaus, Raum U.14, Rathausplatz 4.
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An dem Freitag vor der Wahl hat das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet. Aufgrund der verkürzten Fristen wird die Stimmabgabe vor Ort im Rathaus im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal empfohlen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen besonders die Postlaufzeiten beachtet werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Stadt Sprockhövel vorliegen. Andernfalls kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.
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Wer den Wahlbrief per Post an die Stadt versenden möchte, sollte die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl versenden. Der Wahlbrief kann auch jederzeit in den städtischen Briefkasten eingeworfen oder persönlich im Rathaus abgegeben werden. Ab dem 17. Februar werden durch das Wahlbüro keine Briefwahlunterlagen mehr per Post versendet. Die Unterlagen können nur noch vor Ort und zur Abholung beantragt werden. Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheines ist nicht möglich. Noch Fragen? 02339 917-255 oder via Mail an wahlen@sprockhoevel.de