Sprockhövel. Mähroboter pflegen das Grün in Privatgärten. Doch bei nächtlichen Einsätzen haben Kleintiere wie Igel keine Chance. Das soll geändert werden.
Oftmals wird der Mähroboter nachts eingesetzt, um den Rasen zu stutzen. Wenn dort gerade ein Igel auf Nahrungssuche unterwegs ist, hat das stachelige Wildtier so gut wie keine Überlebenschance. Die Klingen fügen dem Igel meist tödliche Verletzungen zu. Doch dagegen regt sich jetzt auch in Sprockhövel Widerstand.
Grüne wollten Igel schützen
Auch bei Tageslicht drohen Igeln auf privaten Rasenflächen schlimmste Verstümmelungen, wenn sie von den vollautomatischen Rasenmähern überfahren werden. Nur sind sie in dieser Zeit als nachtaktive Tiere viel seltener auf Beutezug und es kommt dann kaum zu solchen Konfrontationen. Vor diesem Hintergrund hatte die Sprockhöveler Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei ihrem Antrag für den Umweltausschuss wohl ein Nachtfahrverbot für Mähroboter im Blick, das sie gerne für Sprockhövel durchgesetzt hätte.
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Der Antrag scheiterte jedoch nicht am guten Willen der Sprockhöveler Stadtverwaltung, sondern schlicht an der Zuständigkeit: der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Naturschutzbehörde hat hier das Sagen. Und aus Schwelm gibt es zu dieser Problematik klare Ansagen: Zwar könne die Gefährdung durch Mähroboter „nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden“, so die Kreisverwaltung in einer Stellungnahme gegenüber dieser Zeitung.
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Jedoch sei es unklar, ob ein Verbot als Maßnahme die Igelpopulation signifikant schützen würde: „Die Kreisverwaltung hält eine Allgemeinverfügung zum Nachtfahrverbot von Mährobotern zum Schutz von Igeln für nicht geboten.“ Schwelm argumentiert, solch eine Verfügung halte die Kreisverwaltung nicht für umsetzbar, da eine Überwachung der Vorgaben durch das Personal der Naturschutzbehörde „nicht gestemmt werden“ könne. So würde ein Verbot zu einem symbolischen Akt.
Expertin erachtet Verbote als wichtig
Die Sprockhöveler Igel-Expertin Rahel Wockelmann kann über solche Äußerungen der Behörde nur den Kopf schütteln, schließlich könnten Verbote auch dazu beitragen, das Bewusstsein für die Not der Wildtiere wie die des Igels zu stärken. „Es würde schon helfen, sich an die Gebrauchsinformationen der Hersteller zu halten, die ausdrücklich darauf hinweisen, dass Mähroboter nicht ohne Aufsicht fahren dürfen.“ Damit seien natürlich auch Nachtfahrten gemeint, sagt Wockelmann.
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Das sieht die Kreisverwaltung übrigens ähnlich, die zunächst auf eine Richtlinie der Europäischen Union verweist, wonach wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nicht verletzt oder getötet werden dürfen. Insofern, so der Kreis, müsse der Betrieb solcher Geräte ohne Gefährdung der Tiere erfolgen, sonst drohen Geldstrafen.
Rahel Wockelmann hat die Untersuchungsergebnisse von Mähroboter-Tests gelesen und macht auf einen Umstand aufmerksam: „So gut viele Geräte technisch abschneiden, beim Thema Sicherheit gibt es regelmäßig schlechte Noten.“ Das betreffe etwa kleine Kinder im Umfeld der Maschine, aber eben auch Igel, Schlangen, Eichhörnchen. „Und überhaupt“, gibt Rahel Wockelmann zu bedenken: „Nachts den Rasen zu mähen ist doch widersinnig, da er dann meist feucht ist und schlechter gemäht werden kann.“
Dieser Text erschien am 6. Dezember 2024 in der WAZ Sprockhövel