Sprockhövel. Zwei Männer (19 & 20) schlagen auf ein weinendes Mädchen ein, weil sie sich beleidigt fühlen. Das ist in Hattingen und Sprockhövel passiert:

Attacken an der Hauptschule in Sprockhövel: Weil eine Schülerin ihre Familien beleidigt haben soll, schlagen zwei junge Männer zu. Dann drohen sie dem Mädchen: „Wenn du die Anzeige nicht zurücknimmst, stechen wir deine ganze Familie ab“, liest die Staatsanwältin aus der Anklageschrift vor. So eskaliert die Situation in Sprockhövel und Hattingen:

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Zwei junge Hattinger, 19 und 20 Jahre alt, standen vor Gericht, weil sie Konflikte nicht anders gelöst haben, als mit Gewalt. Dafür mussten sie sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der erste Zwischenfall spielte sich in Sprockhövel ab, der zweite am Busbahnhof in Hattingen.

Körperliche Attacken hatte es schon an der Sprockhöveler Schule gegeben, wo sie eine Schülerin zur Rede stellten. Sie habe, erzählte der 19-Jährige, seine Familie beleidigt und sollte sich entschuldigen. Das tat das junge Mädchen aber nicht. „Mich hat das sehr wütend gemacht, wie sie über meine Familie gesprochen hat“, erklärte der 19-Jährige. Deswegen schlug er ihr mit der Hand ins Gesicht. Der 20-Jährige, der vor einigen Monaten Vater geworden ist, schlug mit der Faust zu. Das Mädchen erstattete Anzeige.

„Mich hat das sehr wütend gemacht, wie sie über meine Familie gesprochen hat.““

Angeklagter (19)

Dann kam es zu einem zweiten Treffen am Busbahnhof in Hattingen. Weil der Konflikt aus Sicht der jungen Männer immer noch schwelte, drückten sie das weinende Mädchen an eine Wand und schlugen ihm erneut ins Gesicht. Dazu gab es auch ein Video, das die Richterin in der Verhandlung zeigte. Außerdem spielte sie einen Chatverlauf zwischen den Jugendlichen ab.

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Auf dem Video war deutlich zu sehen, wie die weinende Jugendliche an die Wand gedrückt und von den Männern geschlagen wird. „Ich muss mich entschuldigen, eigentlich bin ich nicht so“, erklärte der ältere Angeklagte. Sein Anwalt, Tim Salewski, plädierte für eine Strafe nach dem Jugendstrafrecht. Die kann das Gericht verhängen, wenn die Taten der Angeklagten zwischen deren 18. und 21. Lebensjahr passiert sind.

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„Natürlich ist das nicht richtig, was hier passiert ist. Aber die Tat ist eineinviertel Jahre her und am unteren Rand“, argumentierte der Anwalt. Hinzu komme noch, dass das Mädchen keine Verletzungen hatte. Der junge Mann habe den Hauptschulabschluss und wolle sich mit einem Café selbstständig machen. Der andere Angeklagte ist wegen Essstörungen in heilpädagogischer Behandlung und besucht noch die Berufsschule.

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Die Staatsanwältin sah bei beiden jungen Angeklagten „noch keine abgeschlossene Entwicklung“ und hielt ihnen zugute, dass sie geständig sind. „Für die Geschädigte war es aber natürlich eine gefährliche und bedrohliche Situation“, sagte sie. Die beiden müssen lernen, solche Situationen zu klären, ohne direkt loszuprügeln. Sie plädierte dafür, beide zu verwarnen.

Die Richterin legte dann beiden jeweils 60 Arbeitsstunden auf. Außerdem müssen sie ein Antigewalttraining absolvieren.