Sprockhövel. Die Alkoholfahrt mit 2,47 Promille in Sprockhövel kann keinem der eineiigen Brüder sicher zugeordnet werden. Was das für die Bestrafung heißt.

Wer saß bei der Alkoholfahrt am 16. Juni 2023 in Sprockhövel am Steuer? Der 34-jährige D. oder sein eineiiger Zwillingsbruder? Diese Frage konnte auch in der zweiten Verhandlung mit einer weiteren Polizistin als Zeugin nicht zu 100 Prozent geklärt werden.

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Mit 2,47 Promille eierte der 34-Jährige damals über die Autobahn A 43, rammte ein Verkehrsschild und fuhr dann auf einen Parkplatz. Dort wurde er von Polizisten überprüft, die feststellten, dass der Fahrer einen sehr torkelnden Gang hatte. Außerdem habe er eingeräumt, dass er gekokst hatte. Die Beifahrerin, die damals mit im Auto saß, kann nicht mehr befragt werden, weil sie inzwischen verstorben ist.

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Bei der ersten Verhandlung waren beide Brüder anwesend, zur zweiten Verhandlung am Montag (23.9) erschien lediglich der nicht angeklagte Bruder. Der Angeklagte selbst blieb der Verhandlung fern. Er hatte vor einigen Wochen ausgesagt, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls gar keine Papiere hatte. Die Polizistin, die ihn überprüft und dann einen Krankenwagen gerufen hatte, erklärte dem Gericht, wie die Polizei vorgeht. „Wir fragen denjenigen, der überprüft wird nach seinen Personalien. Wenn jemand sagt, er sei der und der, dann ist das so.“ In dem Wagen wurde damals ein Ausweis gefunden. Diskussionen deswegen habe es nicht gegeben, sagte die Beamtin.

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Die Polizistin, die jetzt in der zweiten Verhandlung aussagte, konnte sich an den Vorfall erinnern. Aber, ob der Angeklagte, der seinem Bruder zum Verwechseln ähnlich sieht, am Steuer gesessen habe, vermochte auch sie nicht zu 100 Prozent zu sagen. Richter Johannes Kimmeskamp fragte, ob sie sich an bestimmte Auffälligkeiten erinnern könne, zum Beispiel eine Narbe im Gesicht. Das konnte sie aber nicht.

Bruder verweigert die Aussage

Der Zwillingsbruder, der als Zeuge geladen war, verweigerte die Aussage. Das ist nach deutschen Recht möglich, weil man bei einem Verwandtschaftsverhältnis nicht aussagen muss. Aber auch die Gesundheitskarte, die im Krankenhaus vorgelegt wurde, brachte die Recherchen nicht weiter. Der Anwalt hatte schon in der ersten Verhandlung klargemacht, dass auch die Blutprobe, die entnommen wurde, nicht hilft, den Angeklagten zu überführen. Denn die DNA ist bei eineinigen Zwillingen absolut identisch.

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Der Anwalt wies darauf hin, dass es keinem der Zeugen möglich war, mit hundertprozentiger Sicherheit zu sagen, welcher der beiden Zwillinge tatsächlich betrunken am Steuer saß. Trotzdem war der Staatsanwalt davon überzeugt, dass der Beschuldigte auch tatsächlich der Täter war. Er sprach von erheblich verminderter Schuldfähigkeit, da der Angeklagte unter Drogen und Alkohol gefahren sei und verwies auf die vielen Vorstrafen, die der Beschuldigte bereits hat.

Staatsanwalt fordert Gesamtstrafe von zehn Monaten

Er forderte eine Gesamtstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Verteidiger sah die Sache anders. „Ich fordere Freispruch, da keinesfalls sicher ist, wer von beiden gefahren ist.“ Das sah Richter Kimmeskamp genauso. „Im Zweifel für den Angeklagten“, sagte er. „Es kann sein, dass zwischen den Brüdern bewusst so gepielt wird. Aber man kann es nicht beweisen.“