Oberhausen. Zwei junge Oberhausener standen wegen besonders schweren Raubes vor dem Landgericht. Wie es um die Beweislage der Anklage bestellt war.
Der Überfall auf eine Tankstelle an der Kirchhellenerstraße dauerte am 27. Juni 2024 kaum zwei Minuten. Die Verhandlung gegen zwei 18 und 25 Jahre Oberhausener, denen besonders schwerer Raub vorgeworfen wurde, dauerte immerhin zwei Sitzungstage lang. Nun stand das Urteil des Landgerichts Duisburg an.
Diverse Videoüberwachungskameras dokumentierten die Tat: Die Täter warfen einen Gullydeckel gegen die Tür des nachts verschlossenen Verkaufsraums. Sie quetschten sich durch einen Spalt des durch die Wucht des Aufpralls eingedrückten Eingangs und stürmten in den Laden. Einer griff in die Kasse. Die hatte eine erschreckte Angestellte eröffnet, waren doch die Männer mit einer Machete bewaffnet. Der zweite Täter griff sich mehrere Schachteln Zigaretten. Dann verschwanden die Räuber so schnell wie sie gekommen waren.
Überfall in Oberhausen schien zunächst sehr professionell geplant zu sein
Zunächst war man von einer professionell vorbereiteten und durchgeführten Tat ausgegangen, doch dann ergab sich an anderes Bild. Die Zeugin konnte sich daran erinnern, dass die Männer sie anwiesen, einen Geldautomaten zu öffnen. Sie hatten offenbar nicht verstanden, dass der nicht der Tankstelle, sondern einer Bank gehörte und die Angestellte keinen Schlüssel dafür hatte. Statt Zigaretten aus einem gut gefüllten Regal zu nehmen, bedienten sich die Täter an einer unter dem Verkaufstresen stehenden Kiste mit Restposten seltener Marken. Die Beute des Überfalls: 179 Euro und neun Schachteln Reno.
So konfus die Einbrecher gewesen zu sein schienen, so unzureichend war auch die Beweislage. Zeugen erkannten die maskierten Angeklagten nicht wieder. Auf den Videoaufnahmen waren die Täter ebenfalls nicht zweifelsfrei zu identifizieren. Die Freundin von einem der beiden Männer hatte zwar noch der Polizei von einer Aussage ihres Freundes berichtet, er wolle nun eine Tankstelle überfallen. Vor Gericht konnte sie sich aber leider nicht mehr erinnern, wann das gewesen war.
Zwingende Beweise fehlten
Die Ermittler hatten sich allem Anschein nach ebenso wenig mit Ruhm bekleckert. Ihre Arbeiten stellten sie offensichtlich schon recht früh ein. Im Zeugenstand meinte ein Polizits zur Auswertung von DNA-Spuren: „Das war eher mau“.
Die Angeklagten hatten den ganzen Prozess über geschwiegen. Die Jugendkammer wurde am Ende zwar den Verdacht nicht los, dass der Heranwachsende und der erwachsene Mitangeklagte etwas mit einer Reihe ganz ähnlicher Taten in Oberhausen und Essen zu tun hatten. Dafür, dass sie am 27. Juni vergangenen Jahres die Tankstelle an der Kirchhellenerstraße überfielen, fehlten aber schlicht die Beweise. Die Angeklagten wurden auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.