Oberhausen. Die Stadt verschickt die Grundsteuer-Bescheide. Auf zahlreiche Eigentümer dürften höhere Abgaben zukommen. Aber lohnt sich ein Widerspruch?
Lange Zeit wurde um die Zukunft der Grundsteuer gerungen. Vor Weihnachten hat der Oberhausener Rat die Weichen gestellt. Seit Freitag (10.1.) verschickt nun die Stadt die Bescheide über die neuen Grundbesitzabgaben. Dieses Mal dürfte es allerdings einige Überraschungen geben, schließlich haben sich durch die Reform einige Änderungen ergeben. Für einige Eigentümer fällt die Abgabe demnächst höher aus, andere wiederum können mit niedrigeren Beiträgen rechnen. Nach Einschätzung des Eigentümerverbands Haus & Grund ergeben sich für Ein- und Zweifamilienhäuser teils deutliche Verteuerungen.
In Oberhausen gelten jetzt erstmals zwei unterschiedliche Hebesätze
Darüber hinaus gibt es erstmals in Oberhausen für Wohnen und Gewerbe zwei unterschiedliche Hebesätze. Besitzer von reinen Wohnimmobilien zahlen ab 2025 einen Grundsteuer-Satz von 727 Prozent, die Inhaber von Gewerbeimmobilien oder gemischt genutzten Häusern mit einem Geschäft im Erdgeschoss 1389 Prozent. Bislang lag der (einheitliche) Grundsteuersatz bei 670 Prozent.
Die Grundsteuer, die Eigentümer zu zahlen haben, berechnet sich aus mehreren Faktoren. Neben den genannten Hebesätzen, die die Politik festlegt, kommt der Wert des Grundbesitzes und die Steuermesszahl hinzu. Die Werte der Grundstücke sind durch Grundsteuer-Erklärungen neu bemessen worden, die die Immobilienbesitzer seit 2022 abgegeben haben.
Stadt Oberhausen richtet in Kürze eine Hotline ein
Angesichts der Neuerungen gehen die Fachleute im Rathaus von einem erhöhten Nachfragebedarf aus. Auf der Anlage zum Jahresbescheid 2025 weist die Stadt deshalb auf die Hotline 0208/825-2563 hin. Diese wollen die zuständigen Fachbereiche kurzfristig einrichten und sie soll im Laufe der kommenden Woche (ab dem 13.1.) zur Verfügung stehen.
Beim Eigentümerverband Haus & Grund in Oberhausen haben sich auch schon Mitglieder gemeldet, die Fragen hatten oder Unsicherheiten erkennen ließen. Im Gespräch mit der Redaktion geht Geschäftsführer Jochen Schütz auf wichtige Punkte ein.
Rund 11.700 Eigentümer haben beim Finanzamt bereits Einspruch gegen die Neubewertung ihres Besitzes eingelegt. Müssen auch sie die neue Grundsteuer zahlen?
„Sie müssen auf jeden Fall zahlen“, betont Schütz. Ein Einspruch oder auch eine Klage habe hier keine aufschiebende Wirkung.
In den meisten Fällen dürfte das Finanzamt noch keine Entscheidung über den Einspruch getroffen haben. Wie sollen sich die Besitzer verhalten?
Die Oberhausener Finanzämter haben einen sinnvollen Weg eingeschlagen. Denn sie haben die Einsprüche in aller Regel ruhend gestellt. Derzeit laufen nämlich noch mehrere Musterklagen, darunter auch von Haus & Grund. Wann darüber höchstrichterlich entschieden wird, ist momentan aber noch vollkommen offen. Den jeweiligen Eigentümern bleibt keine andere Wahl, als abzuwarten.
Kann man sich eigentlich auch gegen die Bescheide der Stadt wehren, die jetzt verschickt werden?
Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid sind natürlich möglich, müssen aber innerhalb der Monatsfrist nach der Zustellung erhoben werden. Allerdings gilt es Folgendes zu beachten: Ein solcher Widerspruch richtet sich nur gegen die Berechnung, für die die Stadt zuständig ist. Die Bewertungen des Grundstücks, die der Eigentümer wahrscheinlich anzweifelt, sind nicht Gegenstand eines solchen Verfahrens. Daher ist ein solcher rechtlicher Schritt nach Ansicht von Jochen Schütz wenig empfehlenswert, zumal der Eigentümer, falls er unterliegt, auch Gebühren zahlen muss.
Prüfen sollte natürlich jeder Besitzer, ob die Angaben zur Immobilie stimmen und die Daten aus dem Wert- und Messbescheid des Finanzamtes richtig übernommen wurden. Darüber hinaus sollte er auch nachschauen, ob die Werte korrekt mit den neuen Hebesätzen multipliziert wurden. Wenn hier Ungereimtheiten oder Fehler auftauchen, sollte man sich mit der Stadt in Verbindung setzen.
Die Stadt Oberhausen hat erstmals zwei Hebesätze festgelegt. Kann man sich dagegen wehren?
Zunächst gilt auch hier: Die Eigentümer sind verpflichtet, die neue Grundsteuer zu zahlen. Sicherlich kommen auf zahlreiche Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäuser höhere Abgaben zu, aber die meisten dürften dank der Aufteilung günstiger davonkommen als mit einem einheitlichen Satz. Der hätte nämlich dann bei 900 Prozent statt der jetzt festgelegten 727 Prozent gelegen.
Daher dürften diese Hausbesitzer wohl kaum Interesse daran haben, die Bescheide anzufechten. Anders sieht das für die Gewerbetreibenden aus, auf die wahrscheinlich zusätzliche Belastungen zukommen. Inwieweit es sich aber für sie lohnt, gegen den Hebesatz von immerhin 1389 Prozent anzugehen, müsse gut überlegt sein. Denn solche Verfahren sind aufwändig und kostspielig und die Aussichten auf Erfolg vollkommen offen. Nach Einschätzung von Schütz wird aber ein Unternehmer sich schon überlegen, ob er Rechtsmittel einlegt, wenn die Grundsteuer zu hoch ausfallen sollte.
Kann man sich eigentlich auch jetzt noch gegen die Festlegungen durch das Finanzamt wehren?
Einsprüche gegen den Grundsteuerwertbescheid, wie er offiziell heißt, sind nur innerhalb eines Monats nach Zustellung möglich. Da aber der allergrößte Teil der Bescheide schon seit vielen Monaten verschickt ist, dürfte es hier keine Möglichkeiten mehr geben.