Oberhausen. Das Ordnungsamt hat in Oberhausen eine kleine Knöllchen-Revolution an gestartet. Seit dem 13. Januar greift die Neuregelung.
Das Knöllchen wird digital: Wer in Oberhausen als Parksünder erwischt wird, muss sich seit Montag, 13. Januar, auf ein neues Verfahren einstellen. Die bisher übliche Verwarnung am Scheibenwischer des Fahrzeuges entfällt.
Sie wird nach Mitteilung der Stadt durch eine spezielle Benachrichtigungskarte mit individuellem QR-Code und Zugang zu einem entsprechenden Online-Portal ersetzt. Der Oberhausener Ordnungsdezernent Michael Jehn begründet diese Umstellung mit diesen Argumenten: „Die Online-Verwarnung vereinfacht für die Betroffenen und für die Stadtverwaltung die Bezahlvorgänge und trägt der zunehmenden Digitalisierung und der weit verbreiteten Handynutzung im Alltag Rechnung.“
Sofort nach der Erfassung liegen die Knöllchen-Daten vor
Und so läuft das digitale Knöllchen seit dem 13. Januar in Oberhausen ab: Sofort nach der Erfassung des jeweiligen Park-Delikts kann der betroffene Autofahrer mit dem Smartphone den QR-Code scannen, der auf der Benachrichtigungskarte abgebildet ist. Er kann auf diese Weise oder auch durch die Eingabe des ausgedruckten Zugangscodes im Online-Portal auf seine individuellen Knöllchen-Daten zugreifen.
Und so beschleunigt sich auch das Bezahlen der Verwarnung, denn: Durch die Angabe der Zahlungsdaten und die Wahl einer Online-Bezahlmöglichkeit kann das Knöllchen direkt beglichen werden. Außerdem bestehen digitale Schnittstellen zu den unterschiedlichen Handypark-Systemen. Doppelerfassungen werden geräteübergreifend erkannt, versichert die Stadtpressestelle.
Hinweis in der Benachrichtigung: Digitales Verfahren ist nicht Pflicht
Ein wichtiger Hinweis: Die digitale Knöllchen-Variante ist nicht verpflichtend, denn manch ein Parksünder etwa aus der älteren Generation wird wohl mit QR-Code und Online-Portal nichts zu tun haben wollen. Deshalb findet sich auf den neuen Benachrichtigungskarten der Hinweis: „Falls Sie die Online-Funktion nicht nutzen möchten, warten Sie bitte auf die Zusendung einer schriftlichen Verwarnung.“ So kann das Knöllchen also im Falle des Falles auch immer noch ganz „klassisch“ beglichen werden.
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