Oberhausen. Familie wendet sich verzweifelt an den Oberhausener Rentenberater Klaus Konradowski. Der schaltet das Sozialgericht ein.

Das war für die Oberhausenerin einfach zu viel. Rund zwölf Jahre lang war sie über ihren Ehemann bei der Knappschaft mitversichert. Als ihr Mann aufgrund einer Demenz-Erkrankung Ende 2023 in ein Seniorenheim kam, überschlugen sich die Ereignisse. Die Krankenversicherung verlangte plötzlich fast 40.000 Euro, die die alte Dame nachzahlen sollte. Weil die 87-Jährige diesen Betrag nicht aufbringen konnte, landete jetzt ein Vollstreckungsbescheid in ihrem Briefkasten, außerdem wurde ihr die Sperrung ihrer Krankenkassen-Karte angedroht. Verzweifelt wandte sie sich an ihren Sohn. Doch auch Jörg Willems gelangte bei der Auseinandersetzung mit der Kasse rasch an seine Grenzen. Deshalb bat er jetzt Rentenberater Klaus Konradowski um Hilfe.

Zum Hintergrund: Der Vater von Jörg Willems war 1999 in Rente gegangen. Neben dieser Rente beziehen die Eltern monatliche Pacht- und Mieteinnahmen von insgesamt knapp 700 Euro. Ursula Willems erhält darüber hinaus eine eigene Rente von 534 Euro monatlich. „Die entsprechenden Belege liegen der Versicherung längst vor“, betont der Sohn. Da sich an den Einkünften seiner Eltern im Laufe der letzten Jahre nichts mehr geändert habe, habe der Steuerberater der Familie beim Oberhausener Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt. „Die auch erteilt worden ist.“

Diese Bescheinigung entbindet das Ehepaar schon seit Jahren von einer Einkommenssteuer-Erklärung. „Genau die aber forderte die Knappschaft plötzlich von meiner Mutter zur Überprüfung ihres Beitrages ein“, erzählt der Sohn. Da sie diese Steuererklärung nicht beibringen konnte, sei es zu Differenzen und einer Neufestlegung des Versicherungsbetrages gekommen. „Die Knappschaft erklärte plötzlich, meine Mutter müsste sich ab sofort selbst versichern und sollte rückwirkend für vier Jahre einen Höchstbetrag und damit eine Nachzahlung von insgesamt rund 38.000 Euro leisten“, stellt Jörg Willems empört fest. Zeitgleich sei der alten Frau mit einem Vollstreckungsbescheid und der Sperrung der Krankenkassen-Karte gedroht worden. „Das alles war für meine Mutter ein Schock.“

Bei seiner Auseinandersetzung mit der Krankenkasse stieß der Sohn an seine Grenzen

Doch auch der Sohn sollte bei seiner Auseinandersetzung mit der Krankenkasse rasch an seine Grenzen stoßen. Deshalb schaltete er den Oberhausener Rentenberater Klaus Konradowski ein, der im Namen der Versicherten sofort Widerspruch einlegte. Mit Erfolg. „Die Knappschaft senkte zeitnah plötzlich ihre Forderung auf 8000 Euro und erklärte die nun nicht mehr eingeforderten 30.000 Euro mit einem Rechenfehler“, fasst der Sohn die aktuelle Lage zusammen. Dafür sei bei den 8000 Euro aber erneut Druck gemacht worden. „Die sind jetzt sofort fällig.“

Rentenberater Klaus Konradowski stieß auf gleich mehrere Merkwürdigkeiten: Wieso wurde die alte Dame plötzlich aus der Familienversicherung ausgeschlossen? Wieso rechnete die Versicherung die Einnahmen aus Pacht- und Miete erst ihrem Ehemann allein, dann anteilig zur Hälfte zusätzlich auch noch ihr zu? Wie erklärt sich überhaupt die aktuelle Forderung in Höhe von 8000 Euro? Und weshalb wurden die Zahlungsfristen immer so knapp (zwei Wochen) gesetzt?

Auf eine Nachfrage bei der Knappschaft heißt es dazu von der Leiterin der Unternehmenskommunikation, Christiane Krüger: „Leider können wir zu dem konkreten Fall noch keine abschließende Stellungnahme abgeben, da ein laufendes Verfahren anhängig ist und wir der Entscheidung des Gerichts und des Widerspruchsverfahrens nicht vorgreifen können.“

Alle Änderungen sind der Krankenkasse sofort mitzuteilen

Die Voraussetzungen für eine Familienversicherung würden regelmäßig mit Hilfe eines Fragebogens rückwirkend überprüft. „Ausgehend vom Lebensalter der Versicherten und dem bekannten Bezug einer Altersrente erfolgte in diesem Fall die Überprüfung alle drei Jahre.“ Im Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung aus Dezember 2020 sei in dem vorliegenden Fall wie in den zuvor regelmäßig versandten Fragebögen lediglich der Bezug der gesetzlichen Rente angegeben worden. Die nächste Überprüfung war somit erst Ende 2023/Anfang 2024 geplant gewesen.

„Hierbei ist generell zu beachten, dass Änderungen in den Verhältnissen auch außerhalb der turnusmäßigen Befragung gegenüber der Krankenkasse anzuzeigen sind, um - wie im vorliegenden Sachverhalt - rückwirkende Korrekturen im Versicherungsverhältnis und daraus resultierende Beitragsnachforderungen zu vermeiden.“

Der im Februar 2024 beantwortete Fragebogen zur Überprüfung der Voraussetzungen für die Familienversicherung für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 habe erstmals Angaben zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beinhaltet. „Diese Einkünfte überschreiten zusammen mit dem berücksichtigungsfähigen Anteil der Rente das zulässige Gesamteinkommen.“ Daher seien die Voraussetzungen für eine Familienversicherung rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 entfallen, „so dass die Familienversicherung rückwirkend zu beenden war“.

Rentenberater bemängelt die komplizierten Fragebögen der Versicherung

Bei einer zeitnahen Information über Pacht- und Mieteinnahmen sowie bei einer entsprechenden Nachweisführung wäre es nicht zu dieser Auswirkung gekommen. Im Rahmen eines Widerspruchs könnten aber noch zusätzliche Unterlagen eingereicht werden, „die bislang nicht berücksichtigt werden konnten“. Möglich sei dann, dass ein Antrag im Nachgang doch noch positiv entschieden wird. „Auch in dem vorliegenden Fall reichen aktuell die vorliegenden Unterlagen zur Prüfung noch nicht aus.“

Für Rentenberater Klaus Konradowski wirft der Fall erhebliche Fragen auf. Er bemängelt: „Die Fragebögen sind zum einen kompliziert und von einer fast 90-jährigen Frau nicht zu verstehen, zugegeben, der Sohn hat diesen ausgefüllt in Unkenntnis der Sach- und Rechtslage.“ Allerdings habe die Knappschaft Beratungs- und Aufklärungspflichten, „die ich dann aber erst wahrgenommen habe“.

Sein Widerspruch sei entsprechend erfolgreich gewesen. „Die Beitragsnachforderung ist auf rund 8000 Euro abgesenkt worden, auch einer Stundung ist die Kasse jetzt nachgekommen.“ Was Konradowski allerdings ärgert: „Die Berater der Knappschaft haben niemals den Ursprungsbescheid des Herrn Willems angefordert, in dem eine Versicherungspflicht in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) festgestellt worden ist. Das bedeutet: „Damit ist auch Frau Willems gesetzlich pflichtversichert in der KVdR, da entfallen sämtliche Zusatzeinkünfte, wie Mieteinnahmen usw.“ Diese würden nur bei freiwilligen Mitgliedern berücksichtigt.

Rentenberater: Pflichtversicherung geht der freiwilligen Versicherung immer vor

Konradowski meint: „Es ist etwas völlig schiefgelaufen.“ Die Mitarbeiter der Knappschaft seien gar nicht auf die Idee gekommen, mal nachzufragen, wieso pötzlich eine freiwillige Mitgliedschaft bestehen soll. „Eine Pflichtversicherung geht der freiwilligen Versicherung immer vor.“ Die Eheleute Willems seien zuvor bei der Techniker Krankenkasse versichert gewesen und hätten sich dann für die Knappschaft entschieden. Da das Ehepaar immer in der gesetzlichen Krankenversicherung war, würden automatisch die Vorversicherungszeiten erfüllt, die die KVdR fordern.

„Ich habe jetzt alles dem Gericht zugeleitet; denn hier haben die Knappschaftsmitarbeiter die Eheleute im Regen stehen gelassen.“ Wenn das alles korrekt abgewickelt werde, stünden den Eheleuten wohl Beitragserstattungen zu, „die übrigens nach neuester Rechtsprechung auch zu verzinsen sind“.

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