Oberhausen. Ein 27-Jähriger soll in einer Behinderten-Werkstatt eine Kollegin getötet haben. Das Gericht hat nun den Prozesstermin und Tat-Details benannt.

Ende Februar 2024 hat ein Todesfall die Lebenshilfe-Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung in Oberhausen erschüttert. Eine junge Frau wurde umgebracht. Tatverdächtiger ist ein 27 Jahre alter Mann, der, wie auch das Opfer, in der Werkstatt tätig war. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen, das zuständige Duisburger Landgericht hat den Prozess terminiert.

Ab Dienstag, 22. Oktober 2024, muss sich der 27-Jährige in Duisburg verantworten. Die Anklage wirft ihm Mord vor. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Oberhausener in den Mittagsstunden des 27. Februar 2024 mit der 22-Jährigen auf dem Außengelände der Lebenshilfe-Werkstatt in Königshardt getroffen hat. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin habe man sich dann in ein Gebüsch begeben, wo der Angeklagte sein Opfer geschlagen und mit dem Band seines Schlüsselbundes erdrosselt haben soll. Die Tat soll sexuell motiviert gewesen sein.

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Die Tötung der Lebenshilfe-Mitarbeiterin war zunächst wohl unerkannt geblieben. Die Eltern der jungen Frau hatten am Abend des 27. Februars die Polizei alarmiert, weil ihre Tochter von der Arbeit in der Werkstatt nicht nach Hause gekommen war. Am frühen Morgen gegen 4.40 Uhr des Folgetages hat die Polizei den leblosen Körper der Frau schließlich gefunden.

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Zwei Tage später, am 1. März, hat die Polizei den 27-jährigen Tatverdächtigen festgenommen. Der junge Oberhausener ist seitdem in einer forensischen Klinik untergebracht. Aufgrund eines vorläufigen psychiatrischen Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Dies kann sich im Falle eines Schuldspruches auf das Strafmaß auswirken. Im „Normalfall“ verhängt ein Gericht bei eindeutig bewiesenem Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe. Liegt eine verminderte Schuldfähigkeit vor, kann ein Gericht das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren abmildern, muss es aber nicht zwingend.

Ob der Angeklagte die junge Frau getötet hat und, wenn ja, wie er dafür zu bestrafen ist, sind Fragen, mit denen sich das Gericht ab dem 22. Oktober beschäftigen wird. Ein Urteil wird für Ende November erwartet.

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