Oberhausen. Ein Sprengsatz zerstörte die Linken-Zentrale in Oberhausen. Das Gericht verurteilte nun ein rechtsextremes Paar, es folgte den Ausflüchten nicht.
Ein Paar aus Oberhausen legte in der Nacht zum 5. Juli 2022 einen Sprengsatz auf die Türklinke des Büros der Partei „Die Linke“ in der Oberhausener Innenstadt. Die Explosion verwüstete das Büro an der Elsässer Straße, zerstörte auch Fensterscheiben benachbarter Ladenlokale. Nach zwei Verhandlungstagen endete der Prozess vor dem Landgericht.
Bereits zu Beginn des Verfahrens vor der 15. Strafkammer hatten der 49-Jährige und seine Freundin (32) die Tat zugegeben. Mit einem Sprengsatz, an deren Bau der Angeklagte selbst beteiligt gewesen sein will, war man in der Nacht mitsamt Hund durch Oberhausen gewandert. Man wollte es mal so richtig krachen lassen. Die Entscheidung, den Sprengsatz am Büro der Linken anzubringen, sei allerdings ganz spontan entstanden, beteuerten die Angeklagten. Nein, die Tat sei nicht politisch motiviert gewesen.
Möglicherweise nicht der erste Anschlagsversuch
Der Umstand, dass der 49-Jährige und die 32-Jährige eine stramme rechte Gesinnung haben, machte diese Behauptung allerdings zweifelhaft. In ihrer Wohnung fehlten eindeutige Devotionalien eben so wenig wie an ihren tätowierten Körpern. Von judenfeindlichen Äußerungen in ihren Sprachnachrichten ganz zu schweigen. Zudem gab es Fotos früherer nächtlicher Besuche des Angeklagten am Linken-Büro, bei denen ein erster Sprengsatz möglicherweise versagte.
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Dass beide Angeklagte nach eigenem Bekunden inzwischen aus der Szene aussteigen wollen, konnte die Staatsanwältin nicht irritieren: Es habe sich um eine zielgerichtete, politisch motivierte Tat und nicht um eine spontane Schnapsidee gehandelt, argumentierte sie in ihrem Schlussvortrag. Und forderte für die Tat, die sie als einen Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat wertete, deutliche Haftstrafen.
Strafkammer verhängte Gefängnisstrafen
Die Kammer war sich nicht ganz sicher, woher der Sprengsatz denn nun eigentlich stammte. Sie sah es auch nicht als erwiesen an, dass die Angeklagten ihn von vorne herein vor der Parteizentrale der Linken zur Explosion bringen wollten. Daran, dass zwei Rechtsextreme letztlich dem politischen Gegner schaden wollten, zweifelte das Gericht allerdings nicht.
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Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung verurteilte die Kammer den 49-jährigen Haupttäter zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis, die Mittäterin muss zwei Jahre und vier Monate in Haft. Bis zum Haftantritt wurde das Paar auf freien Fuß gesetzt. Da die Angeklagten bereits sechs Monate Untersuchungshaft hinter sich haben und die restliche Strafe bis zum Erreichen der Zwei-Drittel-Marke im offenen Vollzug absitzen können, sah das Gericht keine Fluchtgefahr.
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