Oberhausen. Die vom Stadtrat beschlossene Erhöhung der Hundesteuer wird nun umgesetzt. Das haben Herrchen und Frauchen zu beachten.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat zum 1. Juli 2024 die neue Hundesteuersatzung beschlossen. Diese neue Satzung beinhaltet, dass Hundehalterinnen und Hundehalter von gefährlichen Hunden oder von bestimmten Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden verpflichtet sind, diese neu anzumelden, um dann die neu eingeführte Hundesteuer für diese Tiere zu zahlen.
Welche Hunde darunterfallen, ist in den entsprechenden Paragrafen des Landeshundegesetzes festgelegt. Zu den gefährlichen Hunden gehören die folgenden Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Die neue Steuer gilt auch für Hunde, deren Gefährlichkeit im konkreten Fall nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes festgestellt wurde, sowie für die folgenden Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu und deren Kreuzung untereinander und mit anderen Hunden.
Meldung bis zum 1. August an die Stadt Oberhausen
Neu anzumelden sind alle entsprechenden Hunde, die bereits vor dem 1. Juli 2024 gehalten wurden und noch gehalten werden. Die Meldung ist bis zum 1. August 2024 schriftlich an den Oberbürgermeister – Fachbereich Steuern, Schwartzstraße 72, 46042 Oberhausen, zu richten. Das entsprechende Anmeldeformular steht auf der Homepage der Stadt Oberhausen unter obhsn.de/hundesteuer bereit.
Der Versand der geänderten Hundesteuerbescheide erfolgt voraussichtlich erst nach den Sommerferien. Rückfragen dazu können per Mail an hundesteuer@oberhausen.de gerichtet werden. Wegen der Vielzahl der aktuellen Anfragen könne sich die Beantwortung allerdings etwas verzögern, heißt es.
Höhere Hundesteuer: Ratsbeschluss ist im Frühjahr gefallen
Um Finanzlöcher im Oberhausener Stadthaushalt zu stopfen, hatte der Stadtrat Anfang Februar 2024 trotz heftiger Proteste unter anderem eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Wer einen Hund hält, zahlt künftig 168 Euro; bei zwei Hunden beträgt der Betrag 252 Euro je Tier, bei drei und mehr Hunden beläuft sich der Betrag je Tier auf 288 Euro.
Für so genannte „Kampfhunde“ (Listenhunde) ist nun eine Steuer von 850 Euro pro Jahr vorgesehen. Diese Steuer für die Haltung von Listenhunden und gefährlichen Hunden kann allerdings nach einem Antrag des jeweiligen Hundehalters auf den regulären Steuersatz von 168 Euro vermindert, wenn das Tier eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolviert hat und der Maulkorb- und Leinenzwang ausgesetzt worden ist. Diese Regelung gilt auch für Junghunde, wenn diese Tiere an einer entsprechenden Ausbildung teilnehmen. Für alle anderen gefährlichen Hunde ist der neue Steuersatz von 850 Euro pro Tier und Jahr nun verpflichtend.
Was bei den Oberhausener Hundehaltern unterdessen immer wieder auf Kritik stößt: In zahlreichen anderen Städten Deutschlands sind die Steuersätze für Hunde weitaus günstiger. Das hoch verschuldete Oberhausen kassiert eine der höchsten Hundesteuern bundesweit.
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