Oberhausen. Ein Mann (40) hat sich jetzt in Oberhausen vor dem Schöffengericht verantworten müssen. Seine ungewöhnliche Diebesbeute: 14 Duschvorhänge.
Das Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen hat am Freitag, 5. Juli, einen Mann wegen räuberischen Diebstahls zu einer Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte zeigte sich mit Blick auf den Diebstahl weitgehend geständig, bestritt aber den ihm ebenfalls vorgeworfenen Schlag gegen eine Zeugin. Der Tatort: ein Baumarkt an der Max-Eyth-Straße in Oberhausen-Buschhausen. Tatzeit: 25. Juli 2023.
Gegen 9.20 Uhr an jenem Tag steckte der Angeklagte 14 Duschvorhänge im Gesamtwert von 153,50 Euro in dem Baumarkt in eine große, mitgeführte Einkaufstasche und versuchte, sich mit der gestohlenen Ware aus dem Staub zu machen. Doch der Diebstahl fiel auf. Eine Mitarbeiterin (48) des Unternehmens stellte den Mann im Kassenbereich und forderte ihn auf, ihr den Inhalt der Einkaufstasche vorzuweisen. Der Mann weigerte sich, es gab ein Gerangel; aber nicht nur das: Die Frau berichtete als Zeugin vor Gericht, dass sie von einem Schlag getroffen worden sei, sie fiel zur Seite, prallte offenbar gegen einen Türrahmen, zog sich eine geschwollene Hand und ein Hämatom zu.
Zeuge verfolgt den Dieb zu Fuß, dann mit dem Auto, Polizei fasst den Flüchtigen
Diesen Schlag stritten der Angeklagte und sein Anwalt vor Gericht allerdings immer wieder ab, obwohl die Verletzungen der Frau protokolliert worden sind und sie glaubhaft aussagte. Ein Gerangel habe es gegeben, einen Schlag nicht, so die Verteidigung. Jedenfalls konnte der Mann damals zunächst flüchten. Ein weiterer Mitarbeiter (53) des Baumarktes, der vor Gericht ebenfalls als Zeuge aussagte, verfolgte den 40-Jährigen zunächst zu Fuß, dann mit dem Auto. Doch erst die alarmierte Polizei konnte den Täter samt seiner Beute stellen. Die Duschvorhänge sind unbeschädigt an das Unternehmen zurückgegeben worden.
Bei diesem Fall handelt es sich um Beschaffungskriminalität. Der Angeklagte ist seit vielen Jahren heroinabhängig. Er hat immer wieder Diebstähle begangen, um seine Sucht zu finanzieren. Immer wieder hat er deshalb Freiheitsstrafen verbüßt. Das hielt ihn aber von neuen Delikten jeweils nicht ab, weil offenbar der Druck der Sucht so groß war. Derzeit befindet sich der Mann in einer speziellen Methadon-Therapie für Heroinsüchtige.
Beute sollte den nächsten, dringend benötigten Heroin-Schuss finanzieren
Trotz des recht übersichtlichen Sachverhalts blieb die juristische Bewertung des Falls im Saal 21 des Amtsgerichts im Zuge der Plädoyers umstritten: Der Verteidiger des Mannes argumentierte, dass es sich um eine Körperverletzung und gewerbsmäßigen Diebstahl handele und plädierte vor diesem Hintergrund für eine Freiheitsstrafe deutlich unter einem Jahr, möglichst auf Bewährung. Der Staatsanwalt bekräftigte, dass es sich eindeutig um einen Fall räuberischen Diebstahls handele, da der Angeklagte auf jeden Fall im Besitz der Beute bleiben wollte, um damit den nächsten, dringend benötigten Heroin-Schuss zu finanzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, habe er auch vor dem Schlag gegen die Baumarkt-Mitarbeiterin nicht zurückgeschreckt. Eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten sei angemessen, je nach Ermessen des Gerichts auch auf Bewährung.
Dieser Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Alexander Conrad nach rund 20-minütiger Beratung weitgehend angeschlossen. Es verurteilte den Mann allerdings zu einer noch höheren Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung, wobei die Verbüßung der Haft zunächst ausgesetzt wird, damit der 40-Jährige weiter am Methadon-Programm und an einer Therapie teilnehmen kann. Richter Conrad wies in seiner Urteilsbegründung unter anderem auf die lange Vorstrafenliste des Angeklagten hin. Bislang habe ihn keines der Strafurteile von neuen Diebstählen zur Finanzierung seiner Drogensucht abgehalten.
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