Oberhausen. Oberhausen will die Satzung für die Kindertagespflege ändern. Die Betreuungszeiten sollen feiner gestaffelt werden. Das spart mitunter Geld.

  • Die Oberhausener Verwaltung möchte die Satzung für die Kindertagespflege ändern
  • Das Vertretungssystem im Krankheitsfall soll sich verbessern
  • Außerdem sollen die Betreuungszeiten feiner gestaffelt werden

Wenn die Kindertagespflegeperson krank ist, steht das Familienleben häufig Kopf. Können die kleinen Kinder nicht betreut werden, beginnt bei den Eltern das Organisieren: Wer kann zu Hause bleiben, wer kann einspringen? Denn selbst die seit Corona gewachsene Möglichkeit des Homeoffice ist nur bedingt eine Option. Gerade, wenn die Kinder unter zwei Jahre alt sind, ist an Arbeiten neben der Betreuung kaum zu denken.

Damit weniger Eltern in diese Situation kommen, will Oberhausen Vertretungsstützpunkte deutlich verbessern. Diese Vertretungen springen ein, wenn die Kindertagesmutter oder der Kindertagesvater ausfallen. Das kann mobil in den bekannten Räumlichkeiten sein oder an einem zentralen Ort. Die Verwaltung plant zunächst zwei feste und drei mobile Vertretungsstützpunkte. Die zusätzlichen Kosten schätzt sie auf 57.500 Euro im Jahr.

Kindertagespflege: Mehr als tausend Plätze in Oberhausen

Bei den Vertretungsstützpunkten handelt es sich im Grunde genommen nicht um eine Neuerung. Eigentlich ist der Anspruch auf eine Betreuung im Krankheitsfall im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. In Paragraph 23, Förderung der Kindertagespflege, heißt es:  „Für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“ Dieses Gesetz möchte die Verwaltung von Oberhausen nun stärker in der Praxis verankern und deshalb die Satzung ändern.

Die bisherige Satzung zur Kindertagespflege gilt seit drei Jahren. Die Verwaltung möchte die bestehende Satzung jetzt um einige Punkte ergänzen. Von einem besseren Vertretungssystem würden vor allem die Eltern profitieren. Denn die Kindertagespflege deckt einen großen Bereich im Betreuungssystem ab: Im kommenden Kita-Jahr, das am 1. August beginnt, werden 1246 Kindertagespflegeplätze angeboten. Die Kleingruppen richten sich meist an Unter-Dreijährige und helfen somit Müttern und Vätern, erwerbstätig zu sein.

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Kindertagespflege Oberhausen: Fairer Vergütung

Doch nicht nur die Betreuung soll verbessert werden. Die Finanzierung der Kindertagespflege soll auch gerechter werden: Bislang wurde der Betreuungsumfang in Zehn-Stunden-Schritten bemessen. Das ist für Eltern wie Pflegepersonen ein Problem. Denn nicht der Bedarf entscheidet über die Höhe und letztlich die Kosten der Betreuung, sondern das System. In der neuen Satzung sollen deshalb Fünf-Stunden-Schritte festgeschrieben werden (beispielsweise 25 Std., 30 Std., 35 Std.). So können Tagespflegepersonen ihr Angebot feiner gliedern und Eltern müssen nur das zahlen, was ihr Kind wirklich braucht.

Ein wichtiges Thema für Kindertagespflegepersonen ist zudem die Bezahlung im Krankheitsfall. Da die Tagesmütter oder -Väter häufig selbstständig arbeiten, erhalten sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld. Das ist bei Angestellten anders, deren Lohn im Krankheitsfall meist fortgezahlt wird. Seit 2021 haben Tagespflegepersonen 30 Ausfalltage plus zehn weitere für Krankheit. Die Ausfalltage für den Krankheitsfall sollen nun auf 21 aufgestockt werden. Ab dem 22. Tag können Tagespflegepersonen Leistungen aus Versicherungen in Anspruch nehmen, sodass ihnen kein finanzieller Schaden durch Krankheit entsteht. Die Verwaltung hält die Ausweitung für machbar, will zusätzliche Kosten allerdings vermeiden.

In der Satzung werden noch eine Reihe weiterer Themen erweitert. So soll der Kinderschutz in der Tagespflege verbessert werden und die Vergütung fairer gestaltet werden. Die Entscheidung über die Satzung trifft der Rat der Stadt Oberhausen.