Oberhausen.. Birgit Büren ist die neue Opferschutzbeauftragte im Polizeipräsidium. Die 46-Jährige vermittelt Betroffenen Hilfe und klärt sie über ihre Rechte auf.

Im Mittelpunkt steht das Zuhören und das Reden. Die Aufmerksamkeit, die jemandem entgegen gebracht wird, der durch die Straftat eines anderen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Birgit Büren, Kriminalhauptkommissarin, hat die Aufgabe im Polizeipräsidium Oberhausen übernommen, sich die Zeit zum Zuhören zu nehmen. Die 46-Jährige, die bisher bei der Schutzpolizei gearbeitet hat, ist seit dieser Woche die neue Opferschutzbeauftragte.

Sie löst Roland Boy ab, der zehn Jahre lang im Kriminalkommissariat Prävention/Opferschutz tätig war und bald als Kontaktbeamter, auch für muslimische Institutionen, im Einsatz sein wird. Einen Monat lang hat Birgit Büren ihrem Kollegen über die Schulter geschaut. Die Qualifikation des sich Einfühlens und Ganz-Ohr-Seins bringt sie mit, „in meinem Freundeskreis gelte ich als die Kummerkastentante“, sagt sie lächelnd.

Wer ist Opfer?



Opfer ist laut Gesetz, „wer durch eine Tat oder ein Ereignis unmittelbar oder mittelbar geschädigt wurde, sei es physisch, psychisch und/oder materiell. Seit dem Jahr 2000 gibt es die Einrichtung der Opferschutzbeauftragten bei den Polizeibehörden des Landes. Rund 150 persönliche Kontakte im Jahr bearbeitet der Beamte mit diesem Aufgabengebiet im Jahr in Oberhausen. Wie auch Roland Boy hat Birgit Büren spezielle Schulungen zu diesem Thema absolviert.


Das Büro der Opferschutzbeauftragten befindet sich an der Havensteinstraße 27, telefonischer Kontakt:  826-4511.

Gespräche sind freiwillig

Ansprechpartner ist Birgit Büren für die ganze Bandbreite der Missetaten, denen jemand zum Opfer fallen kann. Von den jeweiligen Sachbearbeitern oder Polizisten vor Ort bekommt sie einen Hinweis zur Kontaktaufnahme. Jedes Gespräch ist freiwillig. Doch Vorgänger Roland Boy hat erfahren, dass die Betroffenen dankbar für das Angebot sind. Denn: „Wer zum Opfer wird, hat keinen Notfallplan.“

Wirklich individuelle Hilfe für jeden Fall zu finden, ist der Anspruch, weil keiner der Fälle in eine Schublade passt. „Zwei Menschen erleben das Gleiche, aber reagieren total unterschiedlich“, sagt Boy. Da ist die ältere Dame, für die nach dem Taschendiebstahl die Welt zusammenbricht. Über das gleiche Delikt ärgert sich ein anderer heftig, aber es verfolgt ihn nicht weiter.

Jedes Opfer kann sich melden, auch noch nach Jahren. Aber wer sich an die Opferschutzbeauftragte der Polizei wendet, muss wissen: „Wir unterliegen dem Strafverfolgungszwang“, sagt Birgit Büren deutlich. Das heißt: Eine Anzeige muss vorliegen oder erstattet werden. Anonymität kann die Behörde nicht gewährleisten. Dafür gibt es andere Stellen.