Oberhausen..

Nach derzeitigem Stand der Dinge sind Ingrid und Edgar Panek obdachlos. Geht es nach ihrem Vermieter, sollen sie am Mittwoch raus. Schon im Januar des vergangenen Jahres hat der Vermieter den Paneks gekündigt. Sie müssen raus und wissen bis heute nicht wirklich, weshalb.

Paragraf 573a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Problem der Paneks: Der besagt nämlich, dass ein Vermieter seinen Mietern jederzeit ohne Angabe besonderer Gründe kündigen kann. Einzige Bedingung: Beide Parteien müssen gemeinsam in einem Zweifamilienhaus wohnen. Als Konsequenz verlängert sich lediglich die Kündigungsfrist um drei Monate.

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Die Rede ist von Zigarettenkippen, die auf dem Hof wahrgenommen würden. Außerdem von Dachlatten im Hausflur. Aber: Es gibt überhaupt keinen gemeinsam genutzten Hausflur. Die Paneks wohnen im vorderen Teil des Zweifamilienhauses, der Vermieter in einem separaten Anbau. Jede Partei hat einen eigenen Hauseingang, auch gemeinsam genutzte Kellerräume gibt es nicht. Eigentlich könnte man sich also prima aus dem Weg gehen.

Die Paneks haben vor dem Amtsgericht Oberhausen Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt. Erfolglos. Das Gericht hat entschieden: Zum 31. Dezember 2009 hätte das Paar ausziehen sollen. Dagegen haben sie Berufung eingelegt. Über die soll das zuständige Landgericht Duisburg am 9. März entscheiden. In der Zwischenzeit hat der Vermieter Nägel mit Köpfen gemacht. „Beim Amtsgericht Oberhausen hat er mit dem Urteil der ersten Instanz eine Räumungsklage angestrengt und eine Zwangsräumung durchgesetzt“, erklärt Edgar Panek die verfahrene Situation. Einen Antrag auf Räumungsschutz hat das Amtsgericht abgelehnt.

Antrag auf Räumungsschutz abgelehnt

Am Freitag dann die niederschmetternde Nachricht – das Landgericht Duisburg hat auch einen Eilantrag auf Räumungsschutz abgelehnt. Jetzt suchen die Paneks nach einem Umzugsunternehmen. Die Schmach einer Zwangsräumung – die wollen sie sich ersparen. Ihr Ziel, die Wohnung zu behalten, hat sich zerschlagen. Stattdessen sucht das Paar nun eine neue Bleibe.

650 Euro Warmmiete haben sie für die 120 Quadratmeter in Osterfeld bezahlt. „Außerdem durften wir hier unsere beiden Kater halten und ich betreibe in etwa 500 Meter Entfernung eine Gaststätte“, zählt Ingrid Panek die Gründe für die Sturheit und den Kampfgeist des Paares auf.

Nach ihrer Ansicht und der ihres Anwalts sei die Kündigung schon allein aus formalen Gründen unwirksam. In dem Schreiben sei nämlich nicht ersichtlich, auf welchen Absatz des Paragrafen sich der Vermieter bezieht. Das sei aber vorgeschrieben. Stattdessen heißt es lapidar: „Die Einzelheiten entnehmen sie bitte der Vorschrift des § 573a BGB.“ Außerdem stellen sie infrage, ob es sich bei ihrer Wohnsituation tatsächlich um ein Zweifamilienhaus handelt. Ihr Argument: „Eigentlich sind es zwei Häuser, es gibt doch keinerlei Berührungspunkte.“

Umzugskosten verlangen

Auch deshalb erhalten sie ihre Berufung gegen die Kündigung aufrecht. Ihre Hoffnung: Wenn ihnen das Gericht am 9. März in der Frage Recht gibt, können sie wenigstens die Umzugskosten von ihrem ehemaligen Vermieter verlangen. Ein schwacher Trost ist das allemal, denn ein Zurück in die vier Wände wird es nicht geben.

Ihr Verdacht: Die Kündigung sei eine Masche des Vermieters. „Vor dem Einzug wurden wir gewarnt, dass der das schon häufiger so gemacht hat.“ Warum? Das Ehepaar kann es nur vermuten. „Als wir hier eingezogen sind, haben wir renoviert. Für rund 2000 Euro haben wir Material verbaut. Jetzt ist die Wohnung besser in Schuss als vorher“, versucht Edgar Panek die Motive zu verstehen, die sie vor die Tür setzen und erstmal wohnungslos machen sollen.