Oberhausen. NRW will die Corona-Finanzausfälle für Vereine ausgleichen, wenn sie arge Geldprobleme haben. Doch wie geht das?

Das ist nun wirklich eine dicke Chance für Vereine, die gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Ziele verfolgen oder das Brauchtum wie Karneval oder Schützenwesen pflegen: Das Land NRW spendiert jedem Verein bis zu 15.000 Euro, wenn er corona-bedingte Einnahme-Ausfälle und Finanzengpässe nachweisen kann. Doch die Antragstellung ist nicht ganz so einfach.

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Insgesamt stehen bis Ende Juni 2021 rund 50 Millionen Euro im Haushalt des Landes zur Verfügung. Das Programm sollte eigentlich schon auslaufen, wurde aber wegen der aktuellen Lockdown-Regeln verlängert – und zugleich mehr Vereinen geöffnet. Nun können sich auch diejenigen eingetragenen Vereine um das Geld bewerben, wenn sie nicht formal als gemeinnützig anerkannt sind, aber laut Satzung das Brauchtum fördern. Zudem schließt das „Sonderprogramm Heimat II“ keinen Verein mehr aus, sollte er zu Anträgen bei anderen Hilfsprogrammen in der Corona-Krise berechtigt sein.

Wer einen Antrag stellen will, muss diesen online bei der Bezirksregierung Düsseldorf ausfüllen: https://www.mhkbg.nrw/themen/ heimat/sonderprogramm-heimat.

Einnahmeausfälle nachweisen

Dabei müssen die Vereine nachweisen, dass sie üblicherweise mit Hilfe von Veranstaltungen Gelder hereingeholt haben, mit denen sie ihre Kosten deckten. Solche Veranstaltungen durften ja in den Lockdown-Phasen, aber auch zum Teil im Sommer nicht stattfinden. Für diesen Einnahmeausfall zur Deckung unvermeidlicher Kosten von Veranstaltungen seit 1. März 2020 kann der Antrag gestellt werden, wenn der Verein ansonsten kaum Ersparnisse hat. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem im Antrag nachgewiesenen Finanzbedarf, ist jedoch grundsätzlich auf 15.000 Euro beschränkt.

Das Heimatministerium nennt in einem pdf-Dokument auf seiner Internetseite mehrere Beispiele, die die finanzielle Zwangslage eines Vereins deutlich machen sollen: Angenommen, der Verein muss für ein Vereinsheim Mietkosten von monatlich 1000 Euro zahlen, hat aber nur noch 2500 Euro auf seinem Konto. Für November 2020 bis einschließlich Juni 2021 muss der Verein insgesamt 8000 Euro an Mietkosten für das Vereinsheim zahlen, da fehlen also 5500 Euro. Dieser Betrag kann als Sonderhilfe beantragt werden.

Mit Ausnahmen

Die Sonderhilfe wird also in der Regel nicht gewährt für interne Vereinsfahrten, Renovierungsprojekte, Vereine mit existenzgefährdender Finanzlage vor der Corona-Pandemie, für künftig entgangene Gewinne aus Veranstaltungen – oder wenn der Verein sich nur an einen engen Personenkreis und nicht an die Allgemeinheit richtet.

Unterlagen notwendig

Unbürokratisch oder ganz einfach ist so ein Antrag natürlich nicht. Um den Antrag online auszufüllen, werden folgende Unterlagen benötigt: Registergericht und Vereinsregisternummer des Vereins, Steuernummer des Vereins, Feststellungsbescheid nach Paragraph 60a Abgabenordnung für den Verein, Angaben zum Vertretungsberechtigten des Vereins, Zahlen zu den aktuellen freien Rücklagen/liquiden Mittel des Vereins; beantragte öffentliche Finanzmittel aus anderen öffentlichen Förderprogrammen und die Satzung des Brauchtums-Vereins.