Oberhausen.. Rosemarie Ruhloff erhielt Post von einem angeblichen Anwalt aus Spanien, der nach dem Erben eines wohlhabenden Mannes suchte. Der Seniorin kam das Schreiben jedoch gleich verdächtig vor. Auch Verbraucherberater warnen: Im Zweifelsfall solche Briefe stets überprüfen lassen.
Die Tricks der Betrüger werden immer raffinierter. Dennoch kam Rosemarie Ruhloff dieses Schreiben aus Spanien, in dem ein Rechtsanwalt angeblich nach den deutschen Erben eines vermögenden Spaniers sucht, gleich verdächtig vor. Als sie aber hörte, dass ihre Ex-Schwiegermama (96) jetzt ebenfalls einen Brief von diesem „spanischen Rechtsanwalt“ erhalten hatte, wurde die 68-Jährige sauer.
Rosemarie Ruhloff ist seit knapp 30 Jahren geschieden. Bis vor sechs Jahren hieß sie Klingelberger. Zu ihrer Ex-Schwiegermutter hat sie bis heute einen guten Kontakt. Die Oberhausenerin arbeitete 18 Jahre lang im sozialen Dienst eines Pflegeheimes. Sie weiß genau: „Diese Betrüger suchen sich gerne die Adressen älterer Menschen heraus und stellen ihnen dann irgendeinen Gewinn oder eine Erbschaft in Aussicht.“
Und trotz aller Aufklärung: „Ich bin während meiner Berufszeit unzählige Male in solchen Fällen von unseren Bewohnern gebeten worden, ihre Kontodaten weiterzugeben oder gleich mit ihnen zur Bank zu fahren.“ Das hat Rosemarie Ruhloff natürlich stets abgelehnt und die alten Menschen statt dessen über diese fiese Masche umfassend aufgeklärt. Aber sie weiß auch: „Es gibt immer noch viel zu viele, die darauf hereinfallen, denn viele ältere Menschen sind in Armut aufgewachsen und leben heute nur von einer kleinen Rente – da kann so viel Geld schon gewaltig locken.“
Mit Stempel und Briefmarke
Besonders viel Mühe scheinen sich die Betrüger diesmal gegeben zu haben. Der Briefkopf sieht offiziell aus, enthält den Namen und die Kanzleianschrift in Madrid, eine Telefonnummer und den Email-Kontakt, ist unterschrieben und dazu noch mit einem Stempel versehen. „Er kam per Post und auf dem Umschlag klebt sogar eine spanische Briefmarke“, stellte Rosemarie Ruhloff fest. Das Anliegen darin ist in bürokratischem, aber recht schlechtem Deutsch verfasst.
Für dieses Vermögen habe der „Rechtsanwalt“ in Spanien keine Erben ausfindig machen können. Und da sei es doch möglich, dass eine Verwandtschaft in Deutschland bestehe. Und selbst falls nicht, es könne doch eine gute Sache sein, wenn er einfach einen Namensvetter aus Deutschland als Erben präsentieren würde, mit dem er sich das Vermögen dann teilen könnte. „Bevor die Landesregierung das Geld beschlagnahmt“, zitiert Rosemarie Ruhloff aus dem Schreiben. Statt auf dieses unmoralische Angebot einzugehen, wandte sich die Oberhausenerin an die Polizei und an ihre WAZ. „Damit die Leute gewarnt werden!“
Die Adresse existiert tatsächlich
Bei Recherchen im Internet ergibt sich: Die Kanzlei Gonzalez Martin gibt es tatsächlich, auch die angegebene Adresse ist korrekt. Das Büro liegt in einem Nobelviertel Madrids. Doch dann tauchen die ersten Unstimmigkeiten auf: Telefon- und Emailkontakt von Anschreiben und dem offiziellen Internetauftritt der Kanzlei sind unterschiedlich.
„Da hat wohl jemand die seriöse Anschrift eines ahnungslosen spanischen Rechtsanwaltes für seine betrügerischen Absichten genutzt“, tippt der Oberhausener Polizeisprecher Axel Deitermann. Auch das Internetforum belegal.com veröffentlicht eine Warnung vor ausländischen Trickbetrügern, die auf diese Weise agieren. Dahinter würden meist professionelle Banden aus Nigeria stecken. Das ist auch bei der Polizei bekannt. Meist werde in solchen Briefen an die Gier der Menschen appelliert. „Da wird eine große Summe in Aussicht gestellt“, führt Deitermann aus. Aber um diese erhalten zu können, soll der Angeschriebene erst einmal „500 bis 1000 Euro für die Formalitäten überweisen“. Wer darauf eingeht, erfährt: „Das Geld ist futsch, die verheißene Summer kommt nie an.“ Deitermann rät deshalb: „Wer ein solches Schreiben erhält, sollte sich immer an die Polizei wenden.“
Wer aber unsicher ist, ob es sich nicht doch um einen echten Nachlassfall handelt, kann das Schreiben auch bei der Verbraucherberatungsstelle prüfen lassen.