Oberhausen.. Thomas Groß wirbt in seinem Apotheken-Modell “Apo-Take“ mit 300 rezeptfreien Medikamenten für 30 Prozent unter dem üblichen Verkaufspreis. Doch der Geschäftsführer der Apothekenkammer Nordrhein sieht darin keinen Vorteil für Kunden.
Die 300 meist verkauften, rezeptfreien Medikamente für 30 Prozent unter dem üblichen Apothekenverkaufspreis (AVP) - so wirbt Thomas Groß für einen neuen Teilbereich seiner Apotheke an der Marktstraße. „Apo-Take“ heißt die Marke, unter der er nicht verschreibungspflichtige Arzneien zum Discountpreis verkauft. Damit will Groß Kunden locken, die ihre Mittelchen bisher günstig im Internet bestellt haben. Die Apothekenkammer Nordrhein kritisiert das Geschäftsmodell, in dem Beratung nur eine Unterrolle spiele.
Seit 2004 können Apotheker die Preise nicht verschreibungspflichtiger Medikamente selbst festlegen. In dem Jahr legalisierte die Bundesregierung zudem den Versandhandel von Arzneien, was den Preiswettbewerb zusätzlich forcierte. „Im Internet bestellen die Kunden vor allem Großpackungen, weil die besonders günstig sind“, sagt Thomas Groß, Inhaber der „Germania Apotheke“.
„Natürlich sind alle Medikamente deutsche Originalware“
Er will gegen diese Abwanderung kämpfen, bestellt deshalb nun unter dem Dach von „Apo-Take“, einem Ulmener Unternehmen, die meist verkauften Medikamente in großen Mengen. Die Rabatte gebe er an seine Kunden weiter, so sei der niedrige Preis zu erklären. „Natürlich sind alle Medikamente deutsche Originalware“, betont Groß. Er führt den ersten „Apo-Take“-Sparmarkt im Bezirk der Apothekenkammer Nordrhein, den sechsten bundesweit.
Verbraucher sollten den Etiketten der Discountapotheken nicht zu viel Kredit einräumen, meint Stefan Derix, Geschäftsführer der Apothekenkammer Nordrhein. „Apo-Take ist ein neues Modell, es bieten aber auch viele normale Apotheken Medikamente für wenig Geld an. Da lohnt der Preisvergleich.“ Dieser sollte aber nicht alleiniges Kriterium beim Medikamentenkauf sein, meint Derix: „Billig kann jeder. Das ist aber nicht das, was Verbraucher vom Apotheker verlangen.“
Kritik an sogenannten Beratungskarten
Das sei eine umfangreiche Beratung, so der Geschäftsführer, nur das helfe grundsätzlich im Wettbewerb gegen den Internetversand. Deshalb kritisiert er vor allem die sogenannten Beratungskarten im „Apo-Take“-Modell. Die sind wie Postkarten in drehbaren Ständern in der Apotheke an der Marktstraße angeordnet und informieren über die verkauften, rezeptfreien Medikamente, machen Angaben etwa zu ihrer Anwendung und zu möglichen Nebenwirkungen. Mit der Karte geht der Kunde dann zum Apotheker, der ein zusätzliches Beratungsgespräch führen soll.
„Ich erkenne in diesem System keinen Vorteil für den Kunden“, sagt Derix. Er kritisiert, dass die Apotheke mit diesem Modell ihrer Beratungspflicht nur bedingt nachkomme: „Ein Großteil der persönlichen Beratung wird an den Verbraucher abgegeben.“ Arzneien seien aber keine Konsumgüter, „die man mal so eben kaufen kann“.
Die Beratungskarten ersetzen das Beratungsgespräch nicht, stellt Thomas Groß klar, sie ergänzen es lediglich. „Die Karten sind mehrsprachig, erklären Medikamente auch auf Türkisch und Russisch. Das schätzen viele Kunden.“ Die Nachfrage sei seit dem Start des Sparmarkts im April jedenfalls hoch.
Apothekenrecht: Name gegen Gebühr
Anders als etwa bei Drogerien sind Handelsketten im deutschen Apothekenrecht verboten. Hierzulande darf ein Apotheker nur bis zu vier, örtlich beieinander gelegene Arzneimittelhäuser besitzen. „Apo-Take“ funktioniert daher ähnlich wie „DocMorris“: Apotheker führen gegen eine Lizenzgebühr das Logo dieser Firmen, sie sind aber weiterhin selbstständige Unternehmer.